Nach 185 Jahren wird das Zürcher Amtsblatt nicht mehr gedruckt

–aus der Neuen Zürcher Zeitung vom 28.12.2018 Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen die neue Publikationsverordnung des Zürcher Regierungsrats abgewiesen. Damit verschwindet das gedruckte Amtsblatt und lebt lediglich als täglich aktualisierte Internetausgabe weiter. Am 1. April 1834 ist das Zürcher Amtsblatt erstmals in gedruckter Form erschienen. Nun wandert es ins Internet ab und wird nicht mehr wöchentlich, sondern täglich publiziert. Beschwerden von Kantonsrat Hans-Peter Amrein (svp.) und der Zürcher Sektion des VCS gegen die entsprechende Verordnung hat das Bundesgericht soeben abgewiesen. Die Beschwerdeführer hatten vor allem moniert, dass durch die Neuerung ältere Menschen diskriminiert würden, die nicht über einen Internetanschluss verfügten. Zudem [...]

ZH Medienmitteilung: Amtsblatt des Kantons Zürich: Gedruckte Ausgabe erscheint vorläufig weiter

Kanton Zürich Staatskanzlei Medienmitteilung Das Amtsblatt des Kantons Zürich erscheint bis auf weiteres nach wie vor auch als gedruckte Zeitung. Aufgrund einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht kann die auf 1. Januar 2018 geplante Einstellung der Druckausgabe vorläufig nicht in Kraft treten. Mit Beschluss vom 25. Oktober 2017 hat der Regierungsrat das Publikationsgesetz vom 30. November 2015 auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt und gleichzeitig eine neue Publikationsverordnung erlassen. Mit dem neuen Publikationsrecht ist unter anderem vorgesehen, das Amtsblatt aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung ausschliesslich in elektronischer Form zu veröffentlichen. Die Neuregelung der Erscheinungsweise des Amtsblattes in § 12 der Publikationsverordnung [...]

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