Mord im Seefeld: Versäumnisse und Fehleinschätzungen

Am 23.Juni 2016 ist ein wegen schwerer Delikte mehrfach (vor-)bestrafter Häftling nach einem eintägigen, unbegleiteten Hafturlaub nicht in die Justizvollzugsanstalt Pöschwies zurückgekehrt. Der ehemalige Chef einer kriminellen Bande ist u.a. wegen Delikten wie der versuchten Sprengung eines Bancomaten in Deutschland, versuchter Nötigung, Erpressung und Raub, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Körperverletzung, Diebstahl, Pornografie etc. verurteilt. Eine Stunde nach Nichtrückkehr in die Haftanstalt sei die Kantonspolizei durch die zuständigen Strafvollzugsbehörden von der Absenz des Häftlings informiert worden. Wann und wie dann die Fahndung aufgenommen wurde, ist nicht bekannt.  Gesichert ist, dass die zuständigen Behörden die Einleitung einer öffentlichen Fahndung mehr als neun Tage unterlassen haben. [...]

Go to Top