Von der Verwaltung – für die Verwaltung

–aus dem Zürcher Boten vom 01.12.2017 Mit Beschluss vom 30. November 2015 hat der Kantonsrat des Kantons Zürich das totalrevidierte Publikationsgesetz (PublG) erlassen. Durch das neue Gesetz wurde im Wesentlichen die Grundlage für den Vorrang der elektronischen Publikation geschaffen. Diverse Bestimmungen dieses Gesetzes verlangen ausdrücklich, dass der Regierungsrat in einer Verordnung die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlässt. Die wesentlichste Neuerung in der mit Einführung des Gesetzes auf den 1.1.2018 geplanten, neuen Publikationsverordnung (PublV) besteht darin, dass das Amtsblatt nur noch in elektronischer Form und von Montag bis Freitag erscheint. Dies bedeutet, dass sich vor allem KMU’s und Individualpersonen in Zukunft ohne ersichtlichen Grund nicht [...]

Beschwerde Publikationsverordnung

Einschreiben An das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Postfach 8090 Zürich Forch, 30. November 2017 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren In Sachen Amrein Hans-Peter, c/o SAS Consulting & Dienste GmbH, Riesbachstrasse 52, Postfach 3274, 8034 Zürich, Beschwerdeführer gegen Regierungsrat des Kantons Zürich, Neumühlequai 10, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerdegegner, betreffend Beschluss des Regierungsrates betreffend Erlass der Publikationsverordnung (PublV) vom 25. Oktober 2017 erhebe ich hiermit BESCHWERDE mit den Anträgen: 1. § 12 der Publikationsverordnung (PublV) vom 25. Oktober 2017 sei aufzuheben und dahingehend anzupassen, dass das Amtsblatt in der Regel einmal wöchentlich in elektronischer Form und in Papierform [...]

Das Amtsblatt soll weiterhin gedruckt werden

–aus der Zürichsee-Zeitung vom 06.12.2017 BESCHWERDE Geht es nach dem Willen des Regierungsrats, erscheint das «Amtsblatt des Kantons Zürich» ab Januar nur noch digital. Dagegen wurde nun vor Gericht Beschwerde erhoben. Jeden Freitag erscheint das rund 40 bis 50 Seiten dicke «Amtsblatt des Kantons Zürich». Die seit 1834 bestehende Publikation enthält unter anderem Informationen zu Baugesuchen, Konkursen, gerichtlichen Vorladungen und neuen Gesetzen. Ende Jahr soll die letzte gedruckte Ausgabe erscheinen. Ab dem neuen Jahr sind die Einträge nur noch im Internet zugänglich. Zusätzlich sieht die vom Regierungsrat erlassene Publikationsverordnung vor, dass die Gemeinden Einsicht in die im Internet veröffentlichten Einträge gewähren müssen. [...]

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