Inländische Wasserkraft bevorzugen – keine teuren und nutzlosen Investitionen in Wind- und Solarkraftwerke im Ausland!
(Votum anlässlich Kantonsrats-Debatte zum Geschäftsbericht der EKZ 2016/17 vom 14.5.2018)
Gemäss gesetzlicher Grundlage versorgen die EKZ den Kanton wirtschaftlich, sicher und umweltgerecht mit elektrischer Energie; ausgenommen ist das Gebiet der Stadt Zürich. Die EKZ kann auch Wärme verteilen, die in eigenen, dezentralen Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen anfällt.
Zum Auslandgeschäft und zu Beteiligungen – ausser dem Verhältnis zu den Nordostschweizerischen Kraftwerken (NOK) – steht nichts im Gesetz.
Die EKZ sind eine 100%ige kantonseigene Unternehmung in Form einer selbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Oberaufsicht wird durch die kantonsrätliche Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU) wahrgenommen.
Die Geschäftsleitung der EKZ wird durch ihre verschiedenen Aufsichtsorgane an einer relativ langen Leine gehalten. So bewiesen auch im Jahre 2017, als nachdem der Verwaltungsrat der EKZ Rechtsmittel gegen einen Regierungsbeschluss ergriff, dieser Schritt insofern rasch Wirkung zeigte, als die Regierung subito eine Kurskorrektur vornahm und auf ihren Beschluss zurückkam. Ob es sich dabei nur um ein Zeichen der allgemeinen Schwäche der derzeitigen Regierung handelte (die Abschaffung des Schiffszuschlages lässt grüssen…) oder um mehr, sei dahingestellt…
Studiert nun Mann oder Frau den „schlanken“ 8-seitigen Antrag der AWU etwas genauer, so fällt auf, dass die Grossbeteiligung AXPO auch im Berichtsjahr keine Dividende ausgeschüttet hat und der NOK-Gründungsvertrag durch einen sogenannt zeitgemässen Aktionärbindungsvertrag ersetzt werden soll.
Ebenfalls sticht ins Auge, dass der EKZ-Verwaltungsrat im November 2016 ein Strategie Seminar („ein sogenanntes Stragegy-Review-Seminar“ – der ganze Bericht strotzt nur so von Anglizismen) durchgeführt hat, anlässlich welchem er den strategischen Bewegungsraum und die Strategie 2017/2018 bis 2020/2021 beraten habe.
Eigentliches Herzstück davon ist ein sogenanntes Strategiemandat. Sechs Geschäftsfelder werden definiert. Netze, Energie, Netzdienstleistungen, Eltop, sogenanntes „Contracting“ und…Erneuerbare Energien.
Erlauben mir einige Fragen zum Geschäftsfeld Erneuerbare Energien aufzuwerfen, sehr geehrter Herr Aufsichtskommissionspräsident Bloch, welche Du ja vielleicht am Ende des nun folgenden Votums des VRP beantworten könntest?
Der Auftrag der EKZ ist eindeutig, ich habe ihn eingangs zitiert. Die EKZ haben den Kanton – ohne Stadt Zürich – wirtschaftlich, sicher und umweltgerecht mit elektrischer Energie. Nicht mehr und nicht weniger.
Dagegen steht, dass die EKZ, via ihr Tochterunternehmen EKZ Renewables massiv in Windkraftanlagen und –gesellschaften in Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal und Spanien sowie in und ein Gross-Solarthermiekraftwerk in Spanien investiert hat. So auch im vergangenen Geschäftsjahr 16/17, als in zwei Windparks im Norden Portugals investiert wurde.
Und die Investitionen gehen munter weiter. Im Dezember 2017 wurden die Windparks PESMA I und Garlipp IV in Deutschland gekauft. Der entsprechenden Pressemitteilung ist zu entnehmen – ich zitiere: „über die Kaufpreise für die neun Windturbinen wurde Stillschweigen vereinbart…“
Im hier vorliegenden Bericht der AWU ist nichts zum Kaufpreis der Windparks in Portugal zu lesen. Warum eigentlich nicht, Herr Aufsichtskommissionspräsident? Zum Pilotprojekt Rickenbach lasst ihr euch ja auf drei Seiten aus, wobei auch nichts zu dessen Kosten steht…
Und was sind die Beweggründe für solch Handeln, Herr Verwaltungsratspräsident Betschart?
Wie viel Geld haben die EKZ bis dato in Wind- und Solarkraftwerke im Ausland „investiert“ oder je nach Sichtweise „verlocht“, Herr Verwaltungsratspräsident und Herr Aufsichtskommissionspräsident?
Warum eigentlich verkaufen Windparkersteller in Deutschland ihre Anlagen an ausländische Investoren? Etwa weil die entsprechenden Subventionen gestrichen werden oder weil es sich einfach lohnt?
Und muss der Zürcher Regiebetrieb EKZ dem Spiel mit Co2 und anderen Zertifikaten eigentlich auch aufhocken so wie das scheinbar zu vermögende Investoren derzeit mit Kryptowährungen tun?
Machte es nicht viel mehr Sinn, wenn schon überflüssige Liquidität vorhanden sein sollte (oder wurden in die Schwachstromkraftwerke etwa noch Fremdkapital investiert?) Sinn, und wenn schon das Geld nicht den Stromkonsumenten zurück vergütet wird, der maroden Alpiq das eine oder andere Wasserkraftwerk oder Teile davon abzukaufen?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten, geschätzte Herren VRP und Aufsichtskommissionspräsident!