Die SVP-Fraktion fordert eine Erleichterung der Erstellung von DNA–Profilen von Straftätern

Dübendorf, 27. Mai 2019

Die Kantonsräte Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht), Romaine Rogenmoser (SVP, Bülach) und Domenik Ledergerber (SVP, Herrliberg) haben heute eine Parlamentarische Initiative (PI) zur Erleichterung der Erstellung von DNA-Profilen von Straftätern eingereicht. Die PI fordert, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, dass der Kanton Zürich folgende Standesinitiative einreicht:

Die Schweizerische Strafprozessordnung (Strafprozessordnung, StPO) ist dahingehend anzupassen, dass die Polizei ein DNA-Profil von Personen erstellen kann, um über die Anlasstat hinausgehende gegenwärtig und zukünftig zu untersuchende Verbrechen und Vergehen abzuklären, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass die verdächtigen Personen in andere Verbrechen und Vergehen verwickelt sein könnten.

Initianten fordern griffige und angemessene Voraussetzungen für die Erstellung von DNA-Profilen
Das Bundesgericht hat in den letzten Jahren die Möglichkeit zur Erstellung eines DNA-Profils durch die Polizei erheblich eingeschränkt (ein DNA-Profil darf nur noch mit einer für den Einzelfall erteilten Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht erstellt werden). Gleichzeitig hat es die Voraussetzungen für die Erstellung eines DNA-Profils stark erhöht, indem dies nur bei Straftätern möglich ist, welche ein Offizialdelikt begangen haben und bei welchen erhebliche und konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass diese andere Straftaten begangen haben oder begehen werden.

Aufgrund dieser übermässig strengen Voraussetzungen des Bundesgerichts und dem damit verbundenen unnötigen administrativen Aufwand für die Polizei wurden im Jahr 2018 schweizweit gut 30 Prozent weniger DNA-Profile von verhafteten Personen erstellt. Im Kanton Zürich ging die Aufklärung von früheren Delikten durch DNA-Profile um 42 Prozent zurück.

Opferschutz vor Täterschutz
Der Umweg über die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht führt ebenfalls dazu, dass selbst wenn die Voraussetzungen für die Erstellung eines DNA-Profils gegeben sind, schwere Delikte, welche ohne DNA-Profil nur sehr schwer aufklärbar sind (Sexualdelikte etc.), nicht innert nützlicher Zeit aufgeklärt werden können. Es wird damit in Kauf genommen, dass der Straftäter weitere ähnliche Delikte begeht. Das Strafrecht nimmt somit seine Funktion des Opferschutzes nicht wahr.