Bürgeraktion Küsnacht: 2. COMMUNIQUÉ

Liegt der Gemeinderat von Küsnacht im Lotterbett mit dem Tiefbauamt des rot-grünen Regierungsrates Dr. Martin Neukom – ist das Ernst?

Ist es für den Gemeindepräsidenten und die Herren Gemeinderatskollegen von der FDP-Mehrheit nicht an der Zeit, ihren Rücktritt einzureichen und/oder einen Partei- wechsel vorzunehmen?

Die folgenden Strassenbau- und Temporeduktionsprojekte sind in Küsnacht derzeit in Bearbeitung:

  1. Schiedhaldenstrasse, Strasseninstandsetzung mit Kurvenverbreiterung, Neuerstellung einer ständigen Verkehrsmessstelle und eines einseitigen Radstreifens etc. (Einsprachefrist 2022 abgelaufen; Gemeinde hat auf Einsprache verzichtet, trotz Legitimation)
  2. 30er-Zone Schiedhaldenstrasse (Beschwerdefrist am 13.11. abgelaufen; Gemeinde hat auf Einsprache verzichtet, trotz Legitimation)
  3. Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen nach § 13 Strassengesetz (StrG), Mitwirkung der Bevölkerung / Bushaltestellen Schiedhaldenstrasse (Frist für kostenlose Einwendungen bis 4.12.2023):
    Projekt umfasst u. a. Landenteignung zwecks Bau einer zusätzlichen Verkehrsinsel in der Schiedhaldenstrasse in Fahrtrichtung Zumikon und die Aufhebung der derzeitigen Bushaltestelle mit Busbucht in der Alte Landstrasse, Fahrtrichtung Küsnacht, vor dem Schiedhaldenkreisel und deren Versetzung in die Alte Landstrasse, Fahrtrichtung Küsnacht, nach dem Schiedhaldenkreisel als Fahrbahn-Kaphaltestelle

Über ein weiteres Strassenbauvorhaben des kantonalen Tiefbauamtes nach § 16 und § 17 des Strassengesetzes (Projektfestsetzung) wurde an einer öffentlichen Informationsveranstaltung von Gemeinde und Kanton, am 13.11.2023 informiert:

  1. Gestaltung Oberwachtstrasse/Dorfkern: neue 30er-Zone, Verschiebung Bushaltestelle Zentrum vom Coop direkt vor Eingang Moreira Gourmet House & Catering, Velospur berg- wärts auf der Oberwachtstrasse. Die Gemeinde will nach Würdigung von zwei selbst in Auftrag gegebenen Gutachten auf eine eigene Einsprache verzichten.

Derzeit läuft ein Mitwirkungsverfahren der Gemeinde Küsnacht:

  1. Öffentliche Planauflage zur Sanierung Parkplatz Zürichstrasse nach § 13 StrG (Frist für kostenlose Einwendungen bis 11.12.2023): es sollen u. a. 23 von derzeit 115 Parkplätzen aufgehoben und eine Entsorgungsstelle soll neu so angelegt werden, dass der Verkehr unweigerlich (noch mehr) behindert wird
  2. Der Gemeinderat hat gegenüber dem Kanton bezüglich Temporeduktion auf der See- strasse Stellung genommen; er erachtet ein durchgehendes Temporegime 50 als sinnvoll – Voraussetzung:«… die neuen Standards zu den Staatsstrassen werden eingehalten, ein gemeindeüber- greifendes Konzept für die Temporegimes auf Staatsstrassen im Bezirk wird erarbeitet und auf allen Strassenabschnitten von Kantonsstrassen in Küsnacht werden Flüsterbeläge als zusätzliche Lärmreduktionsmassnahmen eingesetzt.»
  3. Der Gemeinderat hat endlich mit Medienmitteilung vom 10.11.2023 zu 2. Stellung genom- men. Er lehnt zwar die Einführung von Tempo 30 auf den Hauptverkehrsachsen unserer Gemeinde ab, verzichtet aber auf eine Beschwerde dagegen. Dies, weil offenbar ein extern beauftragter Jurist der Gemeinde zum Schluss gekommen ist, dass die Erfolgsaussichten für Beschwerden äusserst gering seien.Etliche andere Parteien sehen dies anders (u. a. auch das sehr stark von diesen Verkehrs- massnahmen betroffene Gewerbe, vertreten durch eine renommierte Zürcher Anwalts- kanzlei) und haben fristgerecht Beschwerde eingereicht. Im Rechtsmittelverfahren ist die Verhältnismässigkeit der Massnahme der zentrale Punkt. Es gibt vorliegend zahlreiche rechtlich bedeutsame Argumente: Tempo 30 auf den Hauptverkehrsachsen führt zu unnö- tigem Schleichverkehr auf den umliegenden Gemeindestrassen; das örtliche Gewerbe wird massiv beeinträchtigt, was zu Umsatzeinbussen und Abwanderung des Gewerbes führt; Verlangsamung des öffentlichen Verkehrs und Verlängerung der Einsatzwege für die Blau- lichtorganisationen; der Lärm kann gleich wirksam auch mit dem Bau von Lärmschutzwän- den bekämpft werden. Auf den Punkt gebracht: Der von der Gemeinde beauftragte Jurist irrt sich, es gibt sehr gute juristische Argumente und daher ist eine Beschwerde gegen diese Verkehrsanordnung durchaus chancenreich.

Es zeigt sich wieder einmal, dass unser von einer FDP-Mehrheit geführte Gemeinderat zentrale und sehr wichtige Anliegen der Bevölkerung nur halbherzig bis gar nicht vertritt! Obwohl man offenbar gegen die vom Kanton geplanten, unnötigen und ideologisch beeinflussten Strassen- und Temporeduktionsprojekte ist, wagt man es trotzdem nicht, eine Beschwerde einzureichen. Dies ist ein grosses Armutszeugnis. Wenn sich ein Gemeinderat nicht mehr von den materiellen Anliegen in seiner Gemeinde, sondern von fragwürdigen juristischen Argumenten eines exter- nen Juristen, welcher mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht einmal in Küsnacht wohnt, bei seiner Entscheidungsfindung leiten lässt, hat er auf der ganzen Linie versagt. Ein solches Handeln ist unabhängig von der politischen Gesinnung nicht nur ein Armutszeugnis, sondern eine eklatante Nichterfüllung des Hauptauftrages, welches der Gemeinderat Küsnacht von den Stimmbürgern erhalten hat: die Wahrung der Interessen der Gemeinde Küsnacht! Dazu kommt, dass der Text der Medienmitteilung in Argumentation, Stil und Sprache Medienmitteilungen der links-grünen Städte Zürich und Winterthur gleicht. Die in meinen Augen ängstlichen und der kantonalen Ver- waltung fast schon hörigen FDP-Gemeinderäte (die einzige FDP-Gemeinderätin hat in der Ver- gangenheit immer eindeutig Stellung gegen rot-grüne Verkehrsbehinderungsprojekte genom- men) sind aufgefordert, zurückzutreten oder umgehend einen Parteiwechsel vorzunehmen!

Die Einwohner von Küsnacht haben es in der Hand, an den Mitwirkungsverfahren zu 3. und 5. teilzunehmen und anlässlich kommender Gemeindeversammlungen zu 5. Stellung zu nehmen, respektive entsprechende Kreditanträge abzulehnen!

Eine Mehrheit der Küsnachter Bevölkerung will solche Verkehrsbehinderungsprojekte nicht.