Bürgeraktion Küsnacht: COMMUNIQUÉ

Bürgerlicher Regierungsrat? NEIN! 30er-Zone auf Kantonsstrasse in Küsnacht! Journalisten scheinbar nicht informiert (aber die Zürichsee Zeitung selektiv?), obwohl Communiqué auf der Webseite des Kant. Tiefbauamtes aufgeschaltet … Regierungsrat segnet 4,5-Mio Kredit mit
30er-Zone auf Hauptverkehrsstrasse ab. Regierungsrat verschanzt sich hinter eigenem Lärmschutzgutachten.

Die «Dauernde Verkehrsanordnung Gemeinde Küsnacht» wurde auch im Kantonalen Amtsblatt durch das Tiefbauamt publiziert. Vermerk: «Im Auftrag des Tiefbauamtes des Kt. Zürich und im Einvernehmen mit der Gemeinde Küsnacht hat die KAPO folgende Verkehrsanordnung
verfügt …» Gegen diese Verordnung kann innert 30 Tagen Einsprache bei der Kontaktstelle Rekurs (Verwaltungsgericht Kt. Zürich, Freischützgasse 1, 8090 Zürich) erhoben werden.

Wo ist die Pressemitteilung der Gemeinde mit FDP-Mehrheit? Diese gibt es nicht, obwohl der Gemeinderat scheinbar nicht einverstanden ist. Im Inserat in der Zürichsee Zeitung zur Verordnung vom 13.10.23 steht: «im Einvernehmen mit der Gemeinde»! Es reicht – eine 10% Partei namens Grüne tanzt (wie in Deutschland) den Bürgerlichen auf der Nase herum und die ganze Welt schaut zu?

Gemeindepräsident Ernst und Gemeinderat Rüegg (verantwortlich ad interim für das Geschäft) sind gefordert und müssen handeln: Es wird mindestens ein Pressecommuniqué von deren Seite erwartet, wo klar und deutlich steht, dass die Aussage im Inserat und im Amtsblatt «im Einvernehmen» so nicht stimmt und das Inserat und die Ausschreibung im Amtsblatt neu aufgelegt werden müssen. Die Dauernde Verkehrsanordnung KAPO und die gesamten Geschäftsunterlagen (inkl. Lärmschutzgutachten) müssen auch auf der Gemeinde und nicht irgendwo in der Kant. Verwaltung im Walcheturm aufliegen.

Die Bürgeraktion wird jetzt aktiv, da die Parteien scheinbar auch hinter das Licht geführt wurden und bis 13.10. nicht informiert waren (Gemeinderat Küsnacht dafür seit spätestens Juni 2023 sehr wohl). Dieser hat es leider wieder einmal versäumt, die Parteien und die Bevölkerung zu informieren. Beschwerde gegen diese unsinnige Verordnung kann bis 13.11.23 beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, mit Antrag und Begründung (Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen …), eingereicht werden.

Für die Bürgeraktion gegen 30er-Zonen auf Hauptverkehrsstrassen und für Transparenz in der Gemeinde Küsnacht.