«ZPP – Dunkelkammer am Pfannenstil?»
Meilen, 12. Juli 2011
ZPP – Dunkelkammer am Pfannenstil?
Referant von Kantonsrat Hans-Peter Amrein (SVP), Küsnacht, anlässlich der Medienkonferenz vom Dienstag, 12. Juli 2011, betreffend:
– der Weigerung des Vorstandes des Zweckverbandes Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil (ZPP), eine Kopie der Einladung zur Öffentlichen Delegiertenversammlung vom vergangenen 29.6.2011 und der dieser Einladung beigelegten Grundlagen-Dokumente abzugeben,
– der Weigerung des Vorstandes der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil (ZPP), Einsicht in das Regionale Raumordungskonzept (Regio-ROK), bestehend aus einer Karte und einer schriftlichen Erklärung zu gewähren, über welches an der Delegiertenversammlung vom 29.6.2011 öffentlich verhandelt wurde
und
– der Weigerung des Vorstandes der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstiel (ZPP), eine anfechtbare Verfügung in dieser Sache auszustellen sowie
– Stellungnahme zum geplanten, planungsverbindlichen Regionalen Raumordnungskonzept (Regio-ROK) der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil (ZPP).
Sehr geehrte Damen und Herren:
Am 29. Juni 2011 fand die öffentliche Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Zürcher Planungsgruppe Pfannenstilstatt.
Der Vorstand der ZPP weigert sich, mir eine Kopie der Einladung zur Delegiertenversammlung und den der Einladung beigelegten Dokumenten abzugeben. Er weigert sich ebenfalls, mir Einsicht in das Regionale Raumordnungskonzept (Regio-ROK), Stand 29.6.11, zu gewähren sowie mir eine Kopie dieses Konzepts (bestehend aus Karte und schriftlichen Erläuterungen) abzugeben. Diese Dokumente waren Grundlage für die an der Delgiertenversammlung vom 29.6.2011 öffentlich verhandelten Traktanden.
Gewisse Anhaltspunkte, welche anlässlich der Delegiertenversammlung publik wurden, lassen mich vermuten, dass die Planung des Zweckverbandes Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil nicht in die richtige Richtung führt.
Worum geht es?
(Nachfolgend zitiere ich aus verschiedenen Quellen der Baudirektion des Kantons Zürich:)
Zurzeit findet im Kanton Zürich eine Gesamtüberprüfung des Kantonalen Richtplanes – des strategischen Führungsinstrumentes des Kantons für die Koordination und Steuerung der langfristigen räumlichen Entwicklung – statt. Die öffentliche Auflage ist am 15. April 2011 abgeschlossen worden, die eingegangenen Einwendungen sind in Auswertung und die Richtplandokumente werden derzeit durch 3 den Kanton überarbeitet. Sobald die Ausarbeitung abgeschlossen ist, wird die Baudirektion dem Regierungsrat die Richtplanvorlage zur Antragstellung an den Kantonsrat unterbreiten. Die kantonsrätlichen (Kommissions-) Beratungen über die Richtplanrevision beginnen voraussichtlich im 1. Quartal 2012 und die Festsetzung des neuen Richtplanes durch den Kantonsrat sowie die anschliessende Genehmigung durch den Bundesrat wird wohl frühestens im Jahr 2013 erfolgen. Die letzte Gesamtüberprüfung und Neufestsetzung des Kantonalen Richtplanes wurde 1995 vom Kantonsrat beschlossen und 1996 vom Bundesrat genehmigt. Gemäss Art. 9 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sind die kantonalen Richtpläne in der Regel alle 10 Jahre einer Gesamtüberprüfung zu unterziehen und nötigenfalls anzupassen.
Die 171 Gemeinden des Kantons Zürich sind in insgesamt 11 Planungsverbänden (einer davon ist die Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil, ZPP) zusammen geschlossen. Diese sind für die Ausarbeitung der regionalen Richtpläne verantwortlich, welche letztlich vom Regierungsrat festgesetzt werden. Die Struktur der regionalen Richtpläne ist weitgehend dieselbe, wie im kantonalen Richtplan. Die Vorgaben des kantonalen Richtplanes werden differenziert und auf die Bedürfnisse der einzelnen Region abgestimmt. Im Bereich Siedlung beispielsweise werden Arbeitsplatzgebiete oder Gebiete mit hoher und tiefer Dichte ausgeschieden, im Bereich Landschaft werden Vernetzungskorridore ausgeschieden und im Bereich Verkehr werden unter anderem Fussund Wanderwege festgelegt.
Ende der 90-er Jahre wurden die regionalen Richtpläne letztmals gesamthaft überarbeitet. Aufgrund der (eingeleiteten/erfolgten) Revisionen des kantonalen Richtplans bedürfen die regionalen Richtpläne einer gesamthaften Ueberarbeitung. Vorgängig dazu erarbeiten die Regionen planungsverbindliche regionale Raum-4 ordungskonzepte (Regio-ROK). Diese Regio-ROK sollten bis Mitte 2011 durch die Planungsgruppen beschlossen werden; der Abschluss der Gesamtüberarbeitung der regionalen Richtpläne ist frühestens im Jahre 2013 zu erwarten.
(Ende der Zitate aus verschiedenen Quellen der Baudirektion)
Die Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil (ZPP), umfassend die Gemeinden Egg, Erlenbach, Herrliberg, Hombrechtikon, Küsnacht, Männedorf, Meilen, Oetwil am See, Stäfa, Uetikon am See, Zollikon und Zumikon, ist eine auf unbestimmte Zeit gebildete, regionale Planungsvereinigung im Sinne des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zürich. Die ZPP ist ein Zweckverband nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes. Die ZPP ist Mitglied des Vereins „Regionalplanung Zürich und Umgebung“ (RZU), welcher im Sinne des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) den Dachverband der Planungsgruppen Furttal, Glattal, Knonaueramt, Limmattal, Pfannenstiel und Zimmerberg sowie der Stadt Zürich, als Trägerin der Regionalplanung auf Ihrem Gebiet, bildet.
Die Organe der ZPP sind: a) die Stimmberechtigten des ganzen Verbandsgebietes; b) die Verbandsgemeinden; c) die Delegiertenversammlung; d) der Vorstand; e) die Verbandsverwaltung und f) die Rechungsprüfungskommission. Die Geschäftsführung richtet sich sinnesgemäss nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes. Die Bevölkerung ist im Sinne des Gemeindegesetzes periodisch über wesentliche Verbandsangelegenheiten zu orientieren. Auszüge aus den Verhandlungen der Verbandsorgane sind nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes zu veröffentlichen.Die Verhandlungen der Delegiertenversammlung sind öffentlich.
Fazit
1. Beschwerde und Klage wegen Verweigerung einer anfechtbaren Verfügung
Mit der eingangs meines Referates beschriebenen Weigerung des Vorstandes des ZPP, der Oeffentlichkeit und mir die Einladung und die dazu beigelegten Grundlagendokumente für die öffentlichen Verhandlungen der Delegiertenversammlung zu verweigern, wird das in der Kantonsverfassung verankerte Oeffentlichkeitsprinzip mit Füssen getreten! Die Verweigerung einer anfechtbaren Verfügung durch den ZPP-Vorstand ist nur noch „das Tüpfchen auf dem i“ einer Verbandsspitze, welche anscheinend lieber in einer Dunkelkammer anstatt in der Offentlichkeit agiert. Die Oeffentlichkeit hat ein Anrecht auf diese Informationen!
Ich werde nun den Rechtsweg beschreiten und hoffentlich erreichen, dass die Bevölkerung des Bezirkes Meilen v o r dem planungsverbindlichen Beschluss des ZPP zum regionalen Raumordnungskonzept (Regio-ROK) von dessen Inhalt – wie auch vom Gesetzgeber so vorgesehen – Kenntnis erhält.
2. Statutenrevision der ZPP mit dem Zweck, den Souverän faktisch auszuschalten
In das gleiche Bild passt auch die anlässlich der Delegiertenversammlung der ZPP vom 29.6.11 mit einer Gegenstimme beschlossene Einleitung einer Statutenrevision:
Hauptzweck der Revision sollen die Abschaffung des zweiten Delegierten pro Gemeinde (des sogenannten „Bürgervertreters“), die 6 Abschaffung öffentlicher Verhandlungen anlässlich der Delegiertenversammlungen und eine sogenannte „Professionalisierung“ des Vorstandes sein. Mindestens zwei der geplanten Statutenänderungen bedürften wohl der Zustimmung aller Verbandsgemeinden, die dritte Aenderung, welche die sogenannte „Professionalisierung“ betrifft, müsste von der Mehrheit der Verbandsgemeinden beschlossen werden.
Sollte eine solche Statutenrevision je den Stimmbürgern der einzelnen Verbandsgemeinden zur Abstimmung vorgelegt werden, werde ich mich mit Vehemenz gegen diese, den Souverän entmündigenden Dunkelkammer-Paragraphen einsetzen.
3. Regionales Raumordnungskonzept (Regi-ROK): sozialistisches Gedankengut
Das Regionale Raumordnungskonzept (Regio-ROK) wird, sollten es die ZPP-Delegierten anlässlich der nächsten Delegiertenversammlung im September 2011 verabschieden, zum verbindlichen Planungsinstrument für die Ausarbeitung des Regionalen Richtplanes Pfannenstiel. Obwohl mir das besagte Regio-ROK, Stand 29.6.11, nicht vorliegt, sind mir von Seiten Dritter einige Details zum Kapitel Verkehr zugetragen worden:
– auf den beiden vom Bezirk Meilen in und aus der Stadt Zürich führenden Hauptverkehrsachsen soll mittels Verkehrssteuerungsmassnahmen (sprich Verkehrsleitanlagen, Strassenverengungen, Strassenrückbau und Temporeduktionen etc.) „eine stufenweise Anpassung an die reduzierte Kapazität des städtischen Strassennetzes vorgenommen werden“.
– viele Ortsdurchfahrten auf kantonalen Hauptstrassen, aber auch auf regionalen Verbindungsstrassen, stellten starke Eingriffe in das Siedlungsgefüge dar und gefährdeten die Sicherheit. Es würden „siedlungsverträgliche Lösungen“ vorgesehen.
– die Zugänge zum Zürichsee sollen durch weitere Verbindungen von der Seestrasse her verbessert werden.
– weitere Abschnitte des Zürichseeweges sollen, unter Ausnützung von Uferservituten und Konzessionsbestimmungen, realisiert werden.
– in einzelnen Fällen, wo ein Uferweg sich nicht als realisierbar erweist, soll der Zürichseeweg entlang der Seestrasse geführt werden, wobei der Weg gestalterisch von der Strasse abgesetzt werden soll. Auch eine Wegführung bergseits der Seestrasse wird ins Auge gefasst.
– Erholungsgebiete am See sowie Abschnitte des Zürichseeweges sind über Fusswege mit dem Hinterland zu verbinden.
– Park-and-Ride-Anlagen an S-Bahn-Station sollen reduziert werden. Parkierungsprobleme für den „Erholungsverkehr“ würden gelöst (mit dem sukzessiven Ausbau der Buszubringer zur S-Bahn habe der Bedarf nach Park-and-Ride-Anlagen an den S-Bahnen abgenommen) Die entsprechenden Flächen könnten für eine „Aufwertung der Bahnhofsbereiche“ genutzt werden.
– Regionale Erholungsgebiete seien in erster Linie mit der S-Bahn oder dem Bus erschlossen. Die Konzentration von Parkplätzen an wenigen Orten ersetze das Parkieren längs Strasssen und befreie die Erholungsgebiete von unerwünschtem Motorfahrzeugverkehr.
– wo an der Seestrasse Parkplätze auf dem Trottoir zu „Konflikten mit dem Zürichseeweg führten“, seien diese durch konzertierte-, mehrfach genutzte Parkierungsanlagen abzulösen.
– in der Region Pfannenstil seien Möglichkeiten für die Ansiedlung einer internationalen Schülerschaft zu fördern, da von der Bevölkerungsstruktur in der Region her eine grosse Nachfrage nach Schulplätzen in international ausgerichteten Schulen bestehe.
Das planungsverbindliche Regio-ROK Pfannenstil verletzt in dieser Form die Eigentumsrechte und bedingte eine Vielzahl von Enteignungen. Die verbindlichen Planungsvorgaben des RegioROK behindern den motorisierten (und den Pendler-) Verkehr im und aus dem Bezirk.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit,
Kantonsrat Hans-Peter Amrein, SVP Küsnacht.