Wenn die kantonale Politik Bauchschmerzen bereitet

Aus dem Zürcher Boten vom 13.10.2017

Ein Blick auf drei anstehende kantonale Geschäfte zeigt, dass oftmals falsche Kräfte im Kantonsrat die Oberhand gewinnen. Es geht dabei um Mehreinnahmen für den Kanton durch einen geänderten Finanzausgleich, die fragwürdige geplante Schliessung von Bezirksgefängnissen und ein neues, planwirtschaftliches Heim-System im Kanton Zürich.

Die von der Regierung beantragte Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, welche noch unter dem Titel der Leistungsüberprüfung 2016 läuft, bereitet Bauchschmerzen. Hinter dieser von der Regierung beantragten Lastenverschiebung vom Kanton zu den Gemeinden und an die Steuerzahler steht eine rein fiskalische Absicht. Dies widerspricht diametral dem Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht der gleichen Regierung, in welchem diese noch vor Kurzem ausdrücklich erklärt hat, am Finanzausgleich solle nicht gerüttelt werden.

Mehreinnahmen für den Kanton

Wer privat eine Leistungsüberprüfung machen muss, überlegt sich, ob er sich das Zweitauto und die Ferienwohnung oder die Ferien auf den Malediven noch leisten kann. Der Regierungsrat dagegen macht es sich bei diesem Geschäft sehr einfach, indem er nur schaut, wo er noch Mehreinnahmen generieren kann. Gemäss Finanzausgleichsgesetz gibt es die sogenannten Gebergemeinden, welche in den Finanzausgleich einzahlen und die sogenannte Nehmergemeinden, welche aus diesem Topf Zuschüsse erhalten. Im Bezirk Meilen sind beispielsweise Oetwil am See und Hombrechtikon Nehmergemeinden, alle anderen Gemeinden sind Gebergemeinden. Der Regierungsrat beabsichtigt jetzt, die Zuschuss- bzw. Abschöpfungsgrenzen anzupassen, was dem Staat 56 Millionen Franken Mehreinnahmen bringen soll. Leidtragende sind die Gemeinden, welche Minderbeiträge beziehungsweise Mehrbelastungen im Rahmen von bis zu 3,6 Steuerprozenten zu tragen haben. Gemäss provisorischen Berechnungen des Gemeindeamtes müsste Erlenbach rund 1,5 Millionen, Küsnacht rund 1,7 Millionen und Zumikon 1,6 Millionen Franken mehr gegenüber heute in den Finanzausgleich einzahlen. Hombrechtikon und Oetwil am See würden beide rund 1,3 Millionen Franken weniger erhalten.

Fragwürdige Schliessung der Bezirksgefängnisse

Das zweite Geschäft betrifft die durch die Justizdirektion geplante Schliessung der Bezirksgefängnisse Meilen und Horgen, welche ca. im Jahr 2021, nach erfolgten Ausbau des Vollzugszentrums Bachtel, notabene einer nicht für schwere Straftäter eingerichteten Anstalt, erfolgen soll. Wo soll zum Beispiel ein angeklagter Mörder oder Räuber, wenn es zu einem temporären Verhandlungsunterbruch an einem der betroffenen Bezirksgerichte kommt, untergebracht werden? Muss er vom Transportdienst von der Kantonspolizei ins neue Polizei- und Justizzentrum (PJZ) nach Zü- rich gefahren werden, um dort verpflegt zu werden, und dann wieder zurück nach Horgen oder gefahren werden? Und was geschieht, wenn im Kanton Zürich eine grössere Bande verhaftet wird (Stichwort Kollusionsgefahr)? Oder wenn mehrere hochgefährliche Jugendliche und Bandenmitglieder hinter Schloss und Riegel gesetzt werden? Und was geschieht, wenn es aufgrund eines grossen Katastrophenfalles in unserem oder in einem Nachbarland, was wir alle nicht hoffen, aber was leider jederzeit eintreffen kann, z.B. zu Plünderungen von Grossverteilern und zu einer Vielzahl gravierender Straftaten in den von den Gefängnisschliessungen betroffenen Bezirke Horgen und Meilen kommt? Wo sollen dann die Täter, welcher man habhaft geworden ist, festgesetzt werden können? Können diese Straftäter dann noch durch den halben Kanton transportiert werden?

Schwammige Begründung

Die SVP-Kantonsräte Christian Hurter und Roland Scheck haben zur durch die Justizdirektion geplanten Schliessung der beiden Bezirksgefängnisse eine dringliche Anfrage eingereicht. Die äusserst schwammigen und teilweise nichtssagenden Antworten der Justizdirektorin gehen ja zum Teil nicht auf die Fragen der Kantonsräte ein. Gegen einen allfälligen Beschluss des Regierungsrates, die beiden Gefängnisse zu schliessen, werden sich die drei Parlamentarier aus vorerwähnten Gründen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden parlamentarischen Mitteln wehren.

Konfuse FDP beim Kinder- und Jugendheimgesetz

Am Beispiel des neuen Kinder- und Jugendheimgesetz wird offensichtlich, warum es derzeit auch bei Sachgeschäften ungemein schwierig ist, mit einer leider oftmals geradezu konfus agierenden FDP-Fraktion im Kantonsrat einen gemeinsamen Nenner zu finden. Die SVP steht mit dem von ihr vertretenen Marktmodell für das neue Gesetz ganz alleine auf weiter Flur. Die FDP hat sich bei diesem Geschäft auf die Seite der Ratslinken geschlagen und sich der zentralen Planwirtschaft und einem sogenannten «Solidarmodell» verschrieben. Gemäss dem planwirtschaftlichen Gesetzesentwurf der Regierung übernimmt der Kanton die zentrale Rolle in der Gesamtplanung von stationären und ergänzenden Erziehungsangeboten, wie der sozialpädagogischen Familienhilfe, und schliesst mit den Institutionen Leistungsvereinbarungen ab. Die Finanzierung erfolgt über ein Gesamtkosten-Modell. Dabei ist neu, dass die Gemeinden nicht mehr pro Fall, sondern einen fixen Beitrag pro Einwohner bezahlen. Das bedeutet, dass auch Kommunen, die keine Kinder in Heimen unterbringen, sich an den Gesamtkosten beteiligen müssen und generell die Landgemeinden mehr zur Kasse gebeten werden, während es für die Städte weniger teuer wird. Die SVP hatte Nichteintreten beantragt, was der Rat gegen die Stimmen der SVP abgelehnt hat. Derzeit befindet sich der Rat in der Detailberatung: Die SVP ist gegen eine Kostenabwälzung auf alle. Die Rolle des Kantons soll sich auf die Erteilung der Betriebsbewilligungen und auf die Aufsicht beschränken und die Gemeinden sollen wie bisher aus den Anbietern auswählen und fallweise Leistungen einkaufen können.

Support der NZZ für planwirtschaftliches System

Die heutige Heimlandschaft funktioniert gut, insbesondere weil dort viele enthusiastische Leute tätig sind und nicht der Profit von Interessengruppen im Vordergrund steht. Die hohe Qualität der grossen Mehrheit der Kinderund Jugendheime in unserem Kanton ist bis jetzt ohne den Staat entstanden. Mit dem neuen Gesetz sind mehr Bürokratie und höhere Kosten wohl unvermeidbar und auch Planungsfehler absehbar. In der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom Dienstag, 3.10.2017, sagt sich auch die «alte Dame von der Falkenstrasse» dem von der SVP vertretenen, marktwirtschaftlichen Modell los und verschreibt sich, wohl langsam, aber sicher endgültig senil, einem von der Ratslinken und der FDP favorisierten, aus den ehemaligen kommunistischen Ostländern kopierten, planwirtschaftlichen Heim-System.

 

Wurmstichiges «Top5»-Bündnis

HPA. Vor 21⁄2 Jahren mit dem Slogan «Top5» angetreten, hat die auf dem Papier bürgerliche Zürcher Kantonsregierung ein ehemaliges AL-Mitglied (das ist seit der Auflösung der Revolutionären Marxistischen Liga, RML, die äusserste Linken in unserem Kanton!), bekennende Feministin, ehemalige Leiterin des kantonalen Gleichstellungsbüros und Befürworterin von festen Frauenquoten in Verwaltung und Politik sowie aktive Unterstützerin von einer JUSO-Kandidatin im Wahlkampf 2015 … auf 1.Januar 2018 zur neuen Staatsschreiberin gewählt.

Was sind die Aufgaben einer Staatsschreiberin?
Die Staatsschreiberin steht der Regierung beratend und unterstützend zur Seite. Sie bereitet die Regierungsratssitzungen vor, prüft die einzelnen Anträge der Direktionen vor allem in rechtlicher und sprachlicher Hinsicht und – sie nimmt mit beratender Stimme an der
Regierungsratssitzung teil. Den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin in Bern nennt man aus dem Grund den 8. Bundesrat, den Staatsschreiber in Zürich den 8. Regierungsrat. Bezeichnend ist, dass nach der Wahl dieser Dame zur Staatsschreiberin die SP des Kantons Zürich in einer eigens für die Ernennung erstellten Medienmitteilung von einer «historischen Wahl» schwadroniert hat. Da dazu passt wohl das Sprichwort: «Nur die dümmsten Kälber wählen ihre eigene Metzgerin» sehr gut.

Bürgerrecht wird
verscherbelt

Ein weiteres Beispiel: Anfang 2018 tritt das neue, eidgenössische Bürgerrechtsgesetz in Kraft, welches die Bedingungen für Einbürgerungsbewerber verschärft – unter anderem wird nur noch eingebürgert, wer über eine C-Bewilligung verfügt. Und was macht der Zürcher Regierungsrat unter Federführung von der Sozialistin, Frau Justizdirektorin Jacqueline Fehr Allen Zürcher Gemeinden und Städten wird ein Musterschreiben und ein Flyer mit einem Piktogramm zur Verfügung gestellt, mit welchen zur Einbürgerung berechtigte ausländische Bewohner in unserem Kanton auf die verschärften Einbürgerungs-Bedingungen ab Januar 2018 hingewiesen werden und aufgefordert werden, ein Einbürgerungsgesuch zu stellen. Stellen sie sich vor, das Steuergesetz würde verschärft und ein bürgerlicher Finanzdirektor würde die Steuerzahler darauf hinweisen, noch schnell und solange es möglich wäre, zur Umgehung der erhöhten Steuern eine Sitzgesellschaft zu gründen! Die Stadt Zürich hat daraufhin den Musterbrief mit dem Flyer, inkl. Piktogramm für Leute, welche nicht lesen können, an 40 000 Adressaten versandt. Ich könnte noch weitere Beispiele nennen – so etwa eine neue temporäre Bürgerrechtsverordnung, welche die Kantonsregierung bis zur Revision von einem entsprechenden Gesetz auf den 1.Januar 2018 hin vorübergehend in Kraft setzt. Das sind alles Beispiele, welche belegen, wie wurmstichig das «Top5-Lotterbett» ist und was für Musik momentan im Regierungsratskollegium gespielt wird.

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