Votum zum Tätigkeitsbericht des Zürcher Datenschutzbeauftragten 2015 vom 26.9.2016

Sehr geehrter Herr Ratspräsident,
geschätzte Damen und Herren Kantonsräte,
sehr geehrter Herr Datenschutzbeauftragter:

ich gehe mit Ihnen und dem Titel zu ihrem einleitenden „Überblick“ in Tätigkeitsbericht 2015 einig, Herr Bäriswyl: Datenschutz ist Prävention – aber damit hat es sich etwa…

Datenschutz kann auch zum Feind der Freiheit werden, und zwar dann, wenn er formalistisch und viel zu extensiv ausgelegt wird.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf einen unter gleichem Titel am 27.10.2011 erschienene Spiegel Online Artikel.

Die digital vernetzten Kolleginnen und Kollegen unter uns können sich jetzt sogleich diesen sehr lesenswerten Aufsatz  zu den gegensätzlichen kritischen Thesen des Journalistik-professors Jeff Jarvis von der City University New York und des deutschen Bloggers Christian Haller und seinem vielbeachteten Buch „Post-Privacy“ zu Gemüte führen.

Datenschutz wird dann zum Feind der Freiheit, wenn er formalistisch und viel zu extensiv ausgelegt wird.

Und genau diesem Credo leben Sie nach, sehr geehrter Herr Bäriswyl.

Dazu einige Beispiele:

Der Aufsatz „Trojaner ausser Kontrolle“ und die Beurteilung der eigenen Wichtigkeit auf Seite 11 des vorliegenden Tätigkeitsberichtes belegt dies sehr gut.

Ebenso das Selbstlob betreffend eines „Erfolgs“, welches in folgender Aussage auf Seite 17 des Tätigkeitsberichts gipfelt:

Ich zitiere: „Heute sind nicht nur amtliche Mitteilungen, deren Frist für die Suchfunktion auf der Webseite des Amtsblattes abgelaufen ist, nicht mehr über die Suchmaschinen auffindbar, sondern auch sämtliche amtlichen Mitteilungen. Und (ich zitiere weiter): „damit konnte dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit mit technischen Massnahmen Nachachtung verschafft werden“ (Ende Zitat)

Erlauben Sie mir, Herr Bäriswyl, dazu die folgende Feststellung: sie haben aufgrund des Einlenkens einer willfährigen Verwaltungsführung das erwirkt, was sie an anderer Stelle wieder als Nichteinhaltung des Öffentlichkeitsprinzips kritisieren.

Was sie mit ihrer entsprechenden Demarche und durch Einlenken der Staatskanzlei erreicht haben, stärkt leider vor allem die Unehrlichen und Gesetzesbrechenden in unserem Kanton und zwingt, im digitalen Zeitalter, die Gemeinden und Amtsstellen wieder das Amtsblatt aufzubewahren!

Zu Ihrer Exegese betreffend Datenaustausch zwischen KESB und Gemeinden auf Seite 14 ihres Tätigkeitsberichtes erlaube ich mir zwei lateinische Zitate:

Necis mi fili, quantilla prudentis mundetur“ oder  Ne sutor supra crepidam!

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Ja, der Datenschutzbeauftragte muss seiner Tätigkeit unabhängig nachgehen können. Das war  im Kanton Zürich auch im vergangenen Jahr jederzeit so gewesen und muss auch so bleiben.

Und doch hat das kritische Wirken eines Datenschutzbeauftragten irgendwo Grenzen, geschätzte Damen und Herren Kantonsräte.

Im vergangenen Jahr hat der Datenschutzbeauftragte  – wie von der Geschäftsprüfungs-kommission dieses Rates in Ihrem Bericht zum Kauf von Überwachungssoftware festgestellt – mit einem absolut ungeeigneten Briefverkehr mit dem  Sicherheitsdirektor diese Grenze überschritten.

Mit seiner breit gestreuten medialen Kritik an der GPK und ihrem Bericht zu Galileo hat Herr Bäriswyl nicht – wie in anderen Jahren den Bogen überzogen, sondern dem Fass den Boden ausgeschlagen.

Aus diesen Gründen, sehr geehrte Damen und Herren Kantonsräte, werde ich den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2015 des Datenschutzbeauftragten nicht genehmigen.