Rechtswidrige Vergabepraxis des Universitätsspitals Zürich 

Medienmitteilung – Rechtswidrige Vergabepraxis des Universitätsspitals Zürich

Aufgrund von zahlreichen freihändigen Vergaben durch das USZ hat Kantonsrat Hans-Peter Amrein am 6. Januar 2020 eine Anfrage an den Regierungsrat des Kantons Zürich betreffend die Vergabepraxis des USZ eingereicht (KR-Nr. 4/2020). Der Regierungsrat antwortete, dass keine Anpassung des kantonalen Vergaberechts erforderlich sei und keine rechtswidrige Vergabepraxis vorliege. Gleichwohl stellte der Regierungsrat fest, dass das USZ bei Überschreitung der Schwellenwerte zahlreiche Aufträge freihändig vergab.

Mit Anfragen vom 10. Januar 2022 (KR-Nr. 5/2022) und 4. April 2022 (KR-Nr. 105/2022) verlangte Kantonsrat Hans-Peter Amrein vom Regierungsrat weitere Auskünfte zur Anzahl der freihändigen Vergaben bei Überschreitung der Schwellenwerte und fragte, ob aufgrund der hohen Anzahl freihändigen Vergaben die Finanzkontrolle einzuschalten sei und ob ein Anfangsverdacht auf ungesetzliche Handlungen vorliege. Beide Fragen wurden vom Regierungsrat klar verneint.

Jedoch ergaben die Antworten auf die Anfragen, dass das USZ in den Jahren 2018 bis 2021 über 140 Aufträge, bei welchen die Schwellenwerte überschritten waren, im freihändigen Verfahren vergab. Vor diesem Hintergrund und weil das freihändige Verfahren bei Überschreitung der Schwellenwerte ein absoluter Ausnahmetatbestand ist, ist Kantonsrat Hans-Peter Amrein überzeugt, dass die Vergabepraxis des USZ dringend näher untersucht werden muss. Dies zumal hier Steuergelder im grossen Stil eingesetzt werden. Es ist gerade Sinn und Zweck des Vergaberechts, einen wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel zu gewährleisten. An der Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften durch das USZ besteht daher ein grosses öffentliches Interesse.

Aus diesem Grund hat Kantonsrat Hans-Peter Amrein eine Aufsichtsbeschwerde gegen das USZ sowie eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Denn gestützt auf die übermässige Anzahl an freihändigen Vergaben besteht der begründete Verdacht, dass das USZ eine rechtswidrige Vergabepraxis verfolgt. Dabei ist nicht auszuschliessen, dass in diesem Zusammenhang auch strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Kantonsrat Hans-Peter Amrein hofft, dass die zuständigen Aufsichts- und Strafbehörden die Sache aufklären und das USZ in Zukunft eine rechtskonforme Vergabepraxis anwendet.