Parlamentarische Initiative

KR-Nr. 361/2012

Küsnacht und Horgen, 17. Dezember 2012

PARLAMENTARISCHE INITIATIVE von Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) und Rico Brazerol (BDP, Horgen)

betreffend Interessenbindung der Staats- und Jugendanwaltschaft ____________________________________________________________________________

Das Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) vom 10.5.2010 wird wie folgt ergänzt:

§ 89. (neu) Offenlegung von Interessenbindungen

1Bei Amtsantritt und zu Beginn jeder neuen Amtsperiode unterrichten alle Oberstaatsanwäl- tinnen und -anwälte, Oberjugendanwältinnen und -anwälte, Staatsanwältinnen und -anwälte sowie Jugendanwältinnen und -anwälte die Direktion der Justiz und des Innern schriftlich über:

1. berufliche Nebenbeschäftigungen oder die berufliche Haupttätigkeit,

2. die Tätigkeit in Führungs- und Aufsichtsgremien kommunaler, kantonaler, schweizeri- scher und ausländischer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts,

3. dauernde Leitungs- und Beratungsfunktionen für Interessengruppen,

4. die Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden,

5. die Mitgliedschaft in einer politischen Partei.

2Änderungen sind zu Beginn jedes Kalenderjahres anzugeben. Das Berufsgeheimnis bleibt vorbehalten.

3Die Oberstaatsanwaltschaft erstellt ein Register über die Angaben der Staatsanwälte und -anwältinnen und der Jugendanwälte und -anwältinnen. Dieses ist öffentlich.

4Die Oberstaatsanwaltschaft wacht über die Einhaltung der Offenlegungspflichten. Sie kann die Staatsanwältinnen und -anwälte und die Jugendanwältinnen und -anwälte auffor- dern, sich im Register der Interessenbindungen einzutragen.

Hans-Peter Amrein Rico Brazerol

Begründung

Das in der schweizerischen Politik übliche Milizsystem führt dazu, dass Behördenmitglieder des Öfteren in Interessenskonflikte geraten können. Um Transparenz zu schaffen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden zu stärken, sollten auch die Staatsanwaltschaf- ten ihre Nebenbeschäftigungen sowie sämtliche Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgre- mien offenlegen.

361/2012