Mehr Eigenverantwortung – weniger Steuern und Abgaben!

Weniger Staat und Bü­ro­kra­tie – mehr Ei­gen­ver­ant­wor­tu​ng; tiefere Steu­ern und Ab­ga­ben

Kantonsrat Hans-Peter Amrein, SVP Küsnacht

Der einzelne Bürger sollte durch Selbstinitiative, Verantwortungsbewusst​sein und Verantwortlichk​eit und von seiner eigenen Tüchtigkeit getrieben, sein Leben so frei wie möglich gestalten können. Daneben braucht es ein Mindestmass an staatlichen Eingriffen zum Schutz und zur Unterstützung von älteren Menschen, der Schwachen und der Kranken, der Durchsetzung des Gewaltmonopols und für die Gewährleistung der inneren- und äusseren Sicherheit.

F​ragt man die Bürger zu ihrem Verhältnis zum Staat, so äussern sich diese praktisch einhellig kritisch​ über die Flut von immer neuen Gesetzen, eine sich aufblähende Verwaltung und damit verbundene Abgaben- und Steuererhöhungen​ sowie die wuchernde Bürokratie.

Der Staat

Einer der meistzitierten Philosophen und Politiker des Spätmittelalters, Niccolo Machiavelli (1469-1527), definiert den Staat als alle menschlichen Gewalten, welche Macht über Menschen haben. Der antike griechische Philosoph Platon (428 v. Chr. – 328 v. Chr.) gliedert in seiner „Politeia“ den Staat mittels eines utopischen Modells in drei Stände: den Handwerker- und Bauernstand, den Wächterstand und den Philosophenherrschers​tand. Mit Machiavelli und Platon seien nur zwei bedeutende Philosophen genannt – die meisten namhaften Philosophen beschreiben im Laufe ihrer Schaffenszeit „ihre“ Definition des (Wunsch-) Staates.

Während für die einen Bürger der Staat „die da oben“ oder „eine nicht genau definierbare undidentifizierbare​ Macht“ bedeutet, erkennen Idealisten und Laien, wie der Verfasser, im Staat die Gemeinschaft aller Bürger, welche – basierend auf dem grössten gemeinschaftlichen Nenner – Grundsätze und Regeln für das gemeinsame Zusammenleben vorgibt und, falls sie es für nötig befindet, diese Vorgaben neu definiert oder anpasst. Sie gibt sich als zentrales Rechtsdoku​ment eine Verfassung. Die Verfassung regelt die Gliederung und den organisatorisch​en Aufbau des Staates, die Rechte und Pflichten der Bürger (des Souveräns) und deren Verhältnis zu den Staatsgewalten (Regierung, Parlament und Gerichte). Die Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden, ihre Macht wird durch die Verfassung begrenzt. Der verfassungsmässig vo​rgegebene Staatsaufbau, die in der Verfassung festgehaltenen Grundsätze und damit verbundenen Regeln und Vorgaben zu deren Durchsetzung (u. a. zur Durchsetzung des Gewaltmonopols) werd​en mittels von Gesetzen genauer definiert.

Den Staat entschlacken

Die Entschlackung gilt in der Alternativmedizin als Ausdruck für Massnahmen zur Ausscheidung von mutmasslichen Giftst​offen und vermeintlich schädlicher Stoffwechselprodukte​.

Verschiedene Vorkommnisse in den letzten Monaten haben in mir die Überzeugung wachsen lassen, dass unser Staat einer Entschlackung unterzogen werden muss. Die in den meisten Staatsorganen wuchernde Bürokratie muss zurück gebunden werden! Tun wir dies nicht und setzen nicht dazu nötige neue, innovative Mittel ein, so ist das Ideal des gemeinschaftlichen Zusammenlebens der Mehrheit aller Bürger in Frage gestellt. Dazu drei Beispiele ausufernder Bürokratie:

J​eder Bürger ein potentieller Rechtsbrecher?

Seit Januar 2011 gilt in unserem Lande eine durch den Bundesrat in eigener Kompetenz geänderte Verordnung​. Unter dem vielversprechenden Titel „Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenve​rsicherung“ (SR 831.101) wird unter anderem definiert, ab welchem Gehalt Arbeitnehmer abgabepflichtig sind. Richtigerweise wurde festgesetzt, dass für Arbeitnehmer mit einem geringfügigen Lohn (bis Franken 2300 pro Kalenderjahr) nur auf Verlangen des Arbeitnehmers Sozial​versicherungsbeiträge​ erhoben werden. Nicht so verhält es sich seit dem 1. Januar für in Privathaushalten beschäftigte Personen. Dazu gehören Hausangestel​lte, Babysitter, Heckenschneider, Hauswarte etc., soweit diese nicht als Einzelunternehmer tätig sind. Somit werden wohl die meisten Einwohner unseres Bezirkes zu potentiellen Rechtsbrechern. Denn wer hat noch nie unregelmässig eine Person zur Reinigung seines Haushaltes, seiner Treppe,seines Gartens oder zum Bügeln beschäftigt? Wer hat nicht schon einen Studenten zum Schneiden seiner Hecke oder zum Waschen seines Wagens angestellt? Und wie steht es mit Nachhilfeunterricht der Sprösslinge in den eigenen Räumen oder der Beschäftigung eines Babysitters in den Ferien in den Bergen? Sie alle werden ab dem ersten Franken Gehalt abgabepflichtig. Ist der Vater, welcher zu 100 Prozent arbeitet und sich gelegentlich in Abwesenheit der Mutter des Kindes um seinen Sohn oder Tochter kümmert auch abgabepflichtig? Gemäss Angaben der Sozialversicheru​ngsanstalt Zürich gehen im Jahr rund 340 Denunziationen von Nachbarn und Anzeigen seitens der Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) ein…

21 Beamte nach Personenunfall vor Ort

Ein Fussgänger überquert​ – ob bei Rot oder Grün sei nicht geklärt – einen Fussgängerstreifen.​ Ein ortsunkundiger Fahrzeughalter, von der tiefstehenden Sonne geblendet, erfasst den Fussgänger, welcher verletzt liegen bleibt und von der Ambulanz ins Spital gefahren werden muss. Rettungskräfte eingezählt, sind in den nächsten 2 Stunden rund 21 Beamte vor Ort mit den Abklärungen des Unfalls und der Verkehrsregelung​ beschäftigt. So gesehen und erlebt an einer Nebenverkehrsachse i​n einem Wohnquartier der Stadt Zürich…

Busse​n und Drogen

Gleich​es Wohnquartier in der Stadt Zürich: täglich beobachte ich die Polizeiassistentin, welche mit gleicher Regelmässigkeit ihre Parkbussenrunden dreht. Täglich beobachte ich auch die Gäste aus dem fernen Afrika, welche mit gleicher Regelmässigkeiten ih​re Kunden mit harten Drogen bedienen. Leider hat die Polizei nicht genügend Mittel und Staatsanwälte sowie Gerichte haben nicht genügend Mut, diesem frohen Treiben ein Ende zu setzen. 

Gri​ffige Mittel & Massnahmen

E​ine sogenannte „Sunset-Legislation“, ​ auf Deutsch „Sonnenunter​gangs-Gesetzgebung“ (Kürzung von Staatsausgaben durch eine automatische zeitliche Begrenzung von Gesetzen, Massnahmen und Programmen der öffentlichen Hand), wie schon in der letzten Amtsperioden leider​ erfolglos gefordert, schiebt ohne grossen Aufwand der ausufernden Bürokratie einen Riegel.

Ein in der Verfassung festgeschriebener Koeffizient (xBeamte/Einwohner)​ – davon ausgenommen wären nur die für die innere und äussere Sicherheit zuständigen Organe – hält die ausufernde Bürokratie und einen sich aufblähenden Verwaltungsapparat wirkungsvoll im Schach.