Medienmitteilung: «Zentralkomitee» oder Geschäftsleitung?

Stellungnahme von Kantonsrat Hans-Peter Amrein zur heutigen Medienmitteilung der Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats mit dem Titel «Richtigstellung zum Rederecht im Zürcher Kantonsrat».

Die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats hat das Rede- und Antragsrecht der Fraktionslosen und der unabhängigen Fraktionsmitglieder im Zürcher Kantonsrat mit Beschluss vom 14. Januar 2021 massiv eingeschränkt.  Darauf habe ich in der Tagespresse von letzter Woche Inserate geschalten und die Zürcher Bevölkerung gebeten, dagegen bei der Geschäftsleitung des Kantonsrats vorstellig zu werden.

Nun repliziert die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats auf die Petition von Bürgern und meine Inserate. Sie behauptet, Zitat: «Am 14. Januar 2021 hat die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats beschlossen, Diskussionen über Interpellationen und über die Überweisung oder Abschreibung von Postulaten vorübergehend als reduzierte Debatten zu führen. Bei all diesen Geschäften handelt es sich um Geschäfte, zu denen die Diskussion bereits geführt worden ist, über die erst zu einem späteren Zeitpunkt definitiv entschieden wird oder bei denen die rasche Feststellung der Ratsmehrheitsverhältnisse im Vordergrund steht…» Ende Zitat.

Diese Aussagen sind nicht korrekt! Weder ist die Diskussion bei Interpellationen im Parlament bereits geführt worden, noch ist diese vor der Überweisung von Postulaten geführt. Es müssen auch für die Überweisung von Postulaten keine «Ratsmehrheitsverhältnisse rasch festgestellt werden». Weitere Aussagen, wie etwa die Aussage zu einem eventuell gesonderten Rederecht der Fraktionslosen, sind so nicht korrekt, wurde doch bis anhin unabhängige Mitglieder der Fraktionen ebenfalls das Rederecht eingeräumt.

Diese und weitere Aussagen in der Pressemitteilung der Geschäftsleitung des Kantonsrats zeugen von einem quer in der Landschaft stehenden, unschweizerischen Demokratie-verständnis dieses Gremiums, welches in Zeiten der Ostdiktaturen durch Zentralkomitees der entsprechenden sozialistischen oder kommunistischen Parteien Gang und Gäbe war.

Von solch verwerflicher Gesinnung zeugt ebenfalls, dass die Medienmitteilung der Geschäftsleitung, wie auch die der Mitteilungen zu vorangehenden Beschlüssen dieses Gremiums, ohne die sonst übliche Kommunikation des Abstimmungsergebnisses innerhalb des Gremiums erfolgt ist.

Hans-Peter Amrein