Medienmitteilung von Kantonsrat Hans Peter Amrein zum Urteil des Bundesgerichts vom 23. August 2017
Beschluss des Regierungsrates über die Bewilligung des Kredits „Provisorium Mittelschule“, Uetikon am See
Kantonsrat Hans-Peter Amrein nimmt mit Enttäuschung vom Urteil des Bundesgerichts Kenntnis. Das Bundesgericht hat in nicht nachvollziehbarer Weise entschieden, dass in Bezug auf die Schaffung von neuem Mittelschulraum keine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit hinsichtlich des Standorts und der Grösse des Bauvorhabens bestehe. Somit dürfe der Regierungsrat diesbezügliche Ausgaben als gebunden Ausgaben betrachten und ohne Miteinbezug des Kantonsrates darüber beschliessen. Mit dieser Argumentation kann der Regierungsrat jedes Schulhaus in eigener Kompetenz unter Berufung auf die gebundene Ausgabe bauen. Dies stellt eine klare Aushebelung der Gewaltentrennung dar. Kantonsrat Hans-Peter Amrein wird dieses politische Urteil und dessen Auswirkungen parlamentarisch bekämpfen.
Kantonsrat Hans-Peter Amrein gelangte gegen den Beschluss des Regierungsrates betreffend Erstellung und Ausstattung des Schulraumprovisoriums in Uetikon am See mit einem Ausgabenvolumen von CHF 18’221’000.– mit Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht. Beim Bundesgericht machte er geltend, dass diese Ausgabe keine gebundene Ausgabe darstelle und daher dem Kantonsrat unterbreitet und dem fakultativem Referendum unterstellt werden müsse. Das Bundesgericht in der Besetzung Merkli (Präsident), Karlen, Fonjallaz, Eusebio, Chaix (Bundesrichter) und Gerichtsschreiber Mattle haben entschieden, die Schaffung von neuem Mittelschulraum sei gestützt auf § 1 Abs. 1 MSG erforderlich und der Regierungsrat dürfe annehmen, dass keine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit hinsichtlich des Standorts und der Grösse des Bauvorhabens bestehe. Aufgrund dieser nicht nachvollziehbaren Betrachtung kommen die Richter und ihr Schreiber zum Schluss, die Ausgabe sei gebunden und somit in der alleinigen Kompetenz des Regierungsrates.
Dieser Entscheid des Bundesgerichts ist ein klar politisch motiviertes Urteil und führt zu einer krassen Aushebelung der Gewaltentrennung. Der nun auch höchstrichterlich geschützten Praxis des Regierungsrates, immer mehr Ausgaben als gebundene Ausgaben darzustellen, muss im Sinne einer sauberen Gewaltentrennung endlich ein Riegel geschoben werden. Dem Regierungsrat soll ein für alle Mal verwehrt werden, mittels Gebundenheitserklärung, als nicht bewilligungsfähig erscheinende Ausgaben am Parlament vorbei zu schleusen. Kantonsrat Hans-Peter Amrein wird in Absprache mit seiner Fraktion daher eine Parlamentarische Initiative ausarbeiten. Danach sollen Ausgaben mit einer Kreditsumme über CHF 5 Mio., wiederkehrend über CHF 1 Mio., zwingend durch das Parlament beurteilt werden, wenn das Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit beschliesst, dass vom Regierungsrat als gebunden deklarierte Ausgaben nicht gebunden sind. Der Regierungsrat müsste in diesem Fall innert Frist eine entsprechende Kreditvorlage ausarbeiten und dem Kantonstrat vorlegen.
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– Hans-Peter Amrein, Kantonsrat: +41 79 657 44 56