«Keine Beiträge für Entwicklungszusammenarbeit ohne Kooperation und Rücknahme der eigenen Bürger»

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Finanzdirektorin, geschätzte Damen und Herren Kantonsräte:

erlauben Sie mir meine Replik, insbesondere auf die Votantin der SP und das Votum von Frau Finanzdirektorin Gut mit einer leicht abgeänderten Strophe aus dem Gedicht „An das Publikum“ von Kurt Tucholsky zu beginnen:

Nein, geschätzte Damen und Herren: das Publikum ist nicht dumm und es lässt sich schon gar nicht für dumm verkaufen. Die Bürger unseres Landes, Volk und Stände, haben die Ausschaffungsinitiative mehrheitlich mit fast 53 % der Stimmen angenommen.

Und die Stimmberechtigten unseres Kantons sind sich mehrheitlich auch einig, davon bin ich überzeugt, dass Kriminellen und abgewiesene Asylanten kein Bleiberecht in unserem Lande gehört und insbesondere Staaten, welche sich weigern, eigene Bürger wieder in ihr Heimatland einreisen zu lassen, keiner finanzielle Unterstützung, welcher Art auch immer, würdig sind.

Auch das von den Gegnern eines ähnlichen Vorstosses auf Bundesebene ins Feld geführte Argument, aufgrund der Streichung der Entwicklungshilfe würde der Dialog mit solchen Ländern abgebrochen, greift mit Bezug auf den vorliegenden Antrag nicht.

Die hier geforderten Massnahmen tangieren die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und einem Nehmerland nicht, es handelt sich einzig und allein um einen Grundsatzentscheid eines Einzelspenders.

Und auch das von Frau Regierungsrat gut am Ende der Eintretensdebatte ins Feld geführte Argument betreffend eines erhöhten Bearbeitungsaufwandes greift nicht. Der Regierungsrat hat nämlich in Beantwortung der Anfrage 140/2012 des Sprechenden und Mitunterzeichnenden den Grossteil der benötigten Daten mit Quellenhinweis „Statistikdienst Bundesamt für Migration“ geliefert. Die statistischen Daten zu Kriminellen sollten beim BFM auch „auf Knopfdruck“ erhältlich sein!

„O hochverehrtes Publikum, sag mal, glaubst Du wirklich, was uns daas an allen

Tagen die Politker der Linken sagen?“Was sind das für Staaten und Regierungen, welche ihren eigenen Bürgern die Einreise verweigern? Sie verweigern einem Menschen die Rückkehr in das Land, in diejenige Region und an den Ort zurück zu kehren, mit welchem er am meisten verwurzelt ist und wozu er – in guten und in schlechten Zeiten – die wohl grösste emotionale Bindung hat und so auch eventuell wieder Halt in der Familie respektive Resozialisierung innerhalb einer Gemeinschaft findet.

Und solchen Regierungen und solchen Ländern wollen Sie nun, sehr geehrte Votanten der Linken, „Entwicklungszusammenarbeit mittels Projekten und Beiträgen an von diesen Regierungen kontrollierten Institutionen“ leisten? Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates und die Glaubwürdigkeit der Asylpolitik unseres Staates hängt im Wesentlichen von der Rückführung abgewiesener Asylanten und Krimineller ab.

Die Schweiz ist für ihre sehr grosszügige Entwicklungshilfe bekannt, aber diese Grosszügigkeit muss auch glaubhaft umgesetzt werden!

Gewichten wir in der Internationalen Zusammenarbeit – wie Frau Bundesrat Sommaruga im Februar dies richtig feststellte – „künftig die Kooperation eines Staates stärker!“

Und deshalb geschätzte Votantinnen, halten sie es endlich – frei nach der Hymne auf die Freiheit von Amnesty International – welche besagt:

Geschätzte Damen und Herren Kantonsräte: stimmen Sie dem Antrag Sulser, Arnold und Hauser zu!

Ich danke Ihnen.

„Öffnet Eure Augen und begehrt nur die ungeschminkte Wahrheit!“

Votum keine Beitraege für Entwicklungszusammenarbeit