Das Amtsblatt soll weiterhin gedruckt werden
–aus der Zürichsee-Zeitung vom 06.12.2017
BESCHWERDE Geht es nach dem Willen des Regierungsrats, erscheint das «Amtsblatt des Kantons Zürich» ab Januar nur noch digital. Dagegen wurde nun vor Gericht Beschwerde erhoben.
Jeden Freitag erscheint das rund 40 bis 50 Seiten dicke «Amtsblatt des Kantons Zürich». Die seit 1834 bestehende Publikation enthält unter anderem Informationen zu Baugesuchen, Konkursen, gerichtlichen Vorladungen und neuen Gesetzen. Ende Jahr soll die letzte gedruckte Ausgabe erscheinen. Ab dem neuen Jahr sind die Einträge nur noch im Internet zugänglich. Zusätzlich sieht die vom Regierungsrat erlassene Publikationsverordnung vor, dass die Gemeinden Einsicht in die im Internet veröffentlichten Einträge gewähren müssen. Die Verordnung stützt sich auf ein vom Kantonsrat vor rund zwei Jahren mit grosser Mehrheit gutgeheissenes Gesetz.
Nicht nur der Kanton setzt bei seinen Publikationen künftig voll auf den digitalen Weg – auch den Gemeinden steht es frei, ihre Publikationen nur noch im Internet zu verbreiten.
Für Hans-Peter Amrein, SVP-Kantonsrat aus Küsnacht und Inhaber eines KMU, das Abklärungen bei Verdacht auf Wirtschaftsdelikte vornimmt, führen diese Änderungen zu unhaltbaren Zuständen. «Was macht nun zum Beispiel eine ältere Person in einer Gemeinde, die auch nur noch im Internet publiziert? Wie soll sie jeden Tag auf der Internetseite des Amtsblatts und der Gemeinde überprüfen, ob etwas publiziert wurde, das sie betrifft?»
Beschwerdefristen laufen
Amrein hat vor einigen Tagen gegen die Verordnung Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons erhoben. Er fordert, dass das Amtsblatt weiterhin einmal wöchentlich auf Papier erscheint. Zudem hat Amrein zusammen mit weiteren Kantonsräten eine Anfrage beim Regierungsrat zu dem Thema eingereicht.
Nicht nur die Art der Veröffentlichung ändert, sondern auch der Zeitpunkt: Künftig erscheinen die Publikationen nicht mehr einmal wöchentlich, sondern an jedem Werktag. «Die Beschwerdefrist läuft aber immer ab Publikation», sagt Amrein. Wer also einen am Montag veröffentlichten Eintrag erst am Freitag entdeckt, hat bereits einige Tage weniger, um darauf zu reagieren.
Weiter stört sich Amrein daran, dass viele Einträge aus Datenschutzgründen nur eine bestimmte Zeit lang auf der Internetseite des Amtsblatts einsehbar sind. Dies erschwert nachträgliche Recherchen. «Die neue Publikationsverordnung wurde von der Verwaltung für die Verwaltung geschaffen», sagt er. Für den einfachen Bürger sei sie nutzlos.
Noch unklar ist, ob Amreins Beschwerde aufschiebende Wirkung hat. Dann müsste das Amtsblatt bis zu einem Entscheid weiterhin gedruckt werden. Der Staatskanzlei wurde die Beschwerdeschrift laut eigener Auskunft bis gestern vom Gericht noch nicht zugestellt.