Anfrage zur ZKB unerwünscht

Kann eine parlamentarische Anfrage geschäftsschädigend sein? Mit dieser Frage befasst sich derzeit die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats.

Am Montag reichte Hans-Peter Amrein (svp.) zusammen mit seinem Parteikollegen Rolf Robert Zimmermann im Zürcher Kantonsparlament eine Anfrage ein, in der sie Auskünfte über die Bewertung Winterthurs mit «AA–» durch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) verlangten. So weit, so normal. Ob sie auch Antworten auf ihre Fragen erhalten, ist allerdings alles andere als klar. Mit ihrem Vorstoss lösten die beiden Politiker in der Geschäftsleitung des Rats nämlich eine Grundsatzdebatte darüber aus, wie mit Anfragen zum Thema ZKB in Zukunft umzugehen sei. Die Anfrage wurde deshalb zurückgestellt. Am Donnerstag will die Geschäftsleitung nun entscheiden.

«Die Bank ist ein Sonderfall»

Hintergrund ist die Häufung von politischen Vorstössen im Kantonsparlament, die Fragen zur Tätigkeit der ZKB enthalten. Sie halte es für völlig daneben, dass Anfragen gestellt würden, welche die Geschäftstätigkeit der Bank schädigen könnten, sagt Esther Guyer (gp.), seit 2005 Mitglied der Geschäftsleitung. «Der Kantonsrat hat die Aufsicht über die ZKB. Die Bank ist deshalb ein Sonderfall», findet Guyer. Es gehe nicht an, dass Politiker aus Profilierungssucht öffentliche Anfragen zur Geschäftstätigkeit der Bank machten: «Herr Amrein kann seine Fragen bei der Aufsichtskommission oder direkt bei den Bankräten deponieren.»

Dass eine Anfrage aus dem Parlament möglicherweise gar nicht beantwortet wird, ist ein Einzelfall. Ab und zu müssen Vorstösse dagegen nach der Einreichung noch abgeändert werden, wie Moritz von Wyss, Leiter der Parlamentsdienste des Kantonsrats, sagt. Vieles werde jedoch informell im Gespräch mit den betroffenen Parlamentariern gelöst. Im Geschäftsreglement des Kantonsrats ist festgehalten, dass das Präsidium befugt ist, verletzende und diskriminierende Ausführungen und Titel zu ändern. Von der Möglichkeit, eine Anfrage gar nicht zu beantworten, ist dort aber nicht die Rede.

Die Geschäftsleitung müsse in einem heiklen Bereich wie der ZKB ihre Verantwortung wahrnehmen, findet Thomas Vogel (fdp.). «Ich halte es für sinnvoll, über Anfragen zur ZKB im Einzelfall und sorgfältig zu befinden.» Es gehe nicht an, dass die Bank gezwungen werde, Informationen preiszugeben, die ihr dann auf dem Markt Nachteile einbrächten. Für Vogel ist deshalb klar: «Ein Kantonsrat muss damit leben, nicht überall uneingeschränkt Einsicht zu bekommen.» Von Guyers Vorschlag hält er hingegen wenig: Es müsse grundsätzlich weiterhin erlaubt sein, Fragen zur ZKB stellen zu können, einfach mit gewissen Einschränkungen. Deshalb könne es durchaus sein, dass Amreins Fragen am Ende zugelassen würden.

Nicht klein beigeben

Ganz anders sieht es naturgemäss Hans-Peter Amrein. Er wolle Transparenz schaffen. Die Frage laute, ob die Kantonalbank mit ihrem Rating, das Winterthur auf gleicher Höhe mit Novartis oder der Swiss sehe, nicht eine implizite Garantie für die Eulachstadt abgebe. Eine solche sei im Gesetz jedoch nicht vorgesehen. Gemeinden dürften in der Schweiz zahlungsunfähig werden. Amrein will deshalb auch bei einem abschlägigen Entscheid der Geschäftsleitung nicht klein beigeben: «Dann werde ich die Anfrage erneut einreichen.»

NZZ, 3. Juli 2014