Absolute Wahrung des Eigentums – NEIN zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Zürisee für alli“

Überlegungen zum einem sich abzeichnenden Referendum,
von Kantonsrat Hans-Peter Amrein, SVP Küsnacht

„Uferloses Trauerspiel um den Weg am Zürichsee“ – treffender als in einem Editorial der NZZ vom 10. Juli 2013 kann die in erster Lesung vom Kantonsrat  als Gegenvorschlag zu den zurückgezogenen Volks-initiativen „Zürisee für alli“ (SP) und „Uferwege für alle“ (EVP) verabschiedete, eigentumsfeindliche Neidvorlage nicht beschrieben werden.

Das klassenkämpferische Anliegen des „Zwängens eines durchgehenden Weges durch Gärten von Privateigentümern“ (NZZ) wurde im Rat von unter bürgerlicher Flagge schwadronierenden Ratsvertretern tatkräftig unterstützt.

Kommt es anlässlich der zweiten Lesung im Kantonsrat in zirka vier Wochen zu keiner „unheiligen Allianz“ zwischen SVP, GLP und Grünen und wird die Neidvorlage damit begraben, so wird im Kantonsrat das Behörden- oder aber das Volks-Referendum von Seiten des Vereins „Für eine Aufwertung des Zürichsee mit Recht“ (Fair) ergriffen.

Untauglicher Gegenvorschlag

Mit dem vom Kantonsrat gegen die Stimmen von SVP und einiger nicht im Ratssaal anwesender FDP-Vertreter, in erster Lesung, verabschiedeten Gegenvorschlag und einem darin enthaltenen, untauglichen Gesetzesparagraphen zur den Eigentumsrechten wollen Regierungsrat und Kreise um die rührige FDP-Kantonsrätin Carmen Walker Späh (FDP) einer Seeuferweg-Vorlage zum Durchbruch verhelfen. Im Gegenvorschlag zu den zurückgezogenen Volksinitiativen „Zürisee für alli“ (SP) und „Uferwege für alle“ (EVP) soll ein Gesetzesparagraph verankert werden, welcher besagt, dass private Grundstücke nicht gegen den Willen von Grundeigentümern beansprucht werden dürfen – ausser „wenn eine andere Führung des Uferweges nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist“. Und genau hier liegt der Casus Cnactus! Wer entscheidet, wann eine andere Führung des Uferweges nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist? Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) anlässlich jedem kleinen Bauvorhaben (Hecke und Haag-, Stützmauer-, Bootshaussanierung) mittels entsprechender Auflagen – oder schlussendlich das Bundesgericht mit Leiturteilen und anlässlich endloser Rechtshändel? Propagiert eventuell eine rührige FDP-Kantonsrätin und Bau-Rechtsanwältin besagten Paragraphen auch deshalb mit solch Verve und Vehemenz?

Beispiele

Dort wo die Mehrheit der Öffentlichkeit auch wirklich profitiert, keine Eigentumsrechte und Naturschutzinteressen verletzt werden und kein überlanger Stege durch den See gezogen werden muss, dort steht nichts gegen einen öffentlichen, dem Seeufern entlang führenden Weg.

Geradezu grotesk aber ist der zurzeit in Zürich Enge geplante Weg, und krass eigentumsverletzend – würde dann der Gegenvorschlag vom Volk angenommen, wäre ein in Zukunft direkt dem Seeufer entlang führender Weg auf der Halbinsel Au, um auf zwei prominente  Beispiele erwähnen:

In der Enge wird zurzeit von der linksgrünen Stadtregierung ein rund 284 Meter, fast 5 Millionen Franken teurer Steg mit allen Mitteln erzwungen. Die kommunalen, politischen Kräfteverhältnisse scheinen ein solch unsinniges Vorhaben – zumindest politisch – zu legitimieren. Doch  die Unsinnigkeit dieses linkspopulistischen Vorhabens wird offensichtlich, wenn bedacht wird, dass aufgrund der desolaten Finanzlage der Stadt Zürich alle Steuerzahler im Kanton den Luxussteg via Finanzausgleich subventionieren respektive finanzieren!

Und auf der Halbinsel Au würde – sollte der Gegenvorschlag im Kantonsrat und anlässlich der Referendumsabstimmung eine Mehrheit finden –  wohl von findigen Politikern aus natur-schützerischen Gründen der neue Artikel 28 c – wie mit dem Gegenvorschlag vorgesehen – zur Anwendung gebracht werden. „Mit Naturschutz zum Klassenkampf“ – so oder ähnlich könnte dann ein neuer Titel im Editorial der NZZ lauten…

Auf dem Weg zum Referendum  

Nicht nur traurig stimmend, sondern auch wieder einmal entlarvend, wird die latente Degeneration sogenannt bürgerlicher Werte 1:1 anlässlich der Schlussabstimmung im Kantonsrat offensichtlich werden, sollte der Gegenvorschlag im Kantonsrat eine Mehrheit finden und das Referendum gegen diese, die Eigentumsrechte krass verletzende Vorlage ergriffen werden müssen. Die Hoffnung ist noch nicht ganz verloren, dass sich die Ratsvertreter a l l e r sogenannt bürgerlichen Parteien eines besseren besinnen und diesen untauglichen Gegenvorschlag ohne Wenn und Aber ablehnen und damit für das einstehen, für was sie von ihren Wählern gewählt wurden und was sie diesen auch versprochen haben: nämlich die Bewahrung der Eigentumsrechte und Erhaltung eines liberalen Standes Zürich!