Ablehnendes Votum zum Geschäftsbericht 2016 der Zürcher Kantonalbank (ZKB)

– Kantonsratssitzung vom 15.5.2017

Sehr geehrte Frau Ratspräsidentin,
sehr geehrter Herr Bankratspräsident Müller,
geschätzte Damen und Herren Kantonsräte:

Das durchschnittliche Wachstum des BIP im Kanton Zürich betrug in den letzten 8 Jahren knapp 0.7 % p.a. Die Bilanzsumme unserer systemrelevanten Staatsbank stieg in diesem Zeitraum von 113 Milliarden auf 158 Milliarden Franken an, was einem jährlichen Wachstum von rund 4.5 % entspricht. Die Bilanzsumme der Bank übersteigt damit das BIP des Kantons Zürich (Stand 2014: 138 Milliarden) massgeblich.

Die Flüssigen Mittel haben von 32 auf 35 Milliarden zugenommen.

Die Hypothekarforderungen sind von 73 auf 77.3 Milliarden oder 5 % gegenüber Vorjahr und sage und schreibe 9 % in den vergangenen 2 Jahren angeschwollen und entsprechen nun dem 3,8fachen der konsolidierten Bilanzsumme des Kantons. Dieser Geschäftsbereich allein stellt ein Klumpenrisiko für die Steuerzahler dar.

Das sogenannte Handelsgeschäft (also die Wertpapierpositionen, Positionen an Beteiligungstitel, Edelmetalle und Rohstoffe etc.) ist gegenüber Vorjahr um 7.4% tiefer ausgewiesen. In welchem Umfang dabei Kursverluste berücksichtigt werden mussten, ist ohne detaillierte Einsicht in die entsprechenden Positionen nicht abschätzbar. Umfangreiche Eventualverpflichtungen sind um satte 16.4 % auf rund 4.5 Milliarden gestiegen und die Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen sogar um 58.6% auf 233 Millionen anwachsen.

Erlauben sie mir sechs Feststellungen an die Adresse der Mitglieder der AWU und des Bankrats, welche mich unter anderen bewegen, den Geschäftsbericht der ZKB nicht zu genehmigen:

  • Dem weiter ungebändigten Bilanz-Wachstum, welches konträr zum Leistungstrag steht und diesem nicht gerecht wird – ist Einhalt zu gebieten. Schluss mit Umsatzbolzerei!
  • Die Gross-Übernahme der Swisscanto mag die Abhängigkeit vom Hypothekargeschäft verringert haben, hat aber umgekehrt, über die Mutation zu einem nationalen Asset Management Marktführer, in einem neuen, noch grösseren Risilo-Profil resultiert. Die Abstützung auf ein nationales Asset-Management Geschäft widerspricht eindeutig dem ZKB-Auftrag
  • Durch die Weitergabe – insbesondere ins Ausland – von Hypotheken im Rahmen von Verbriefungen ist die Wahrung des Bankgeheimnisses nicht gewährleistet.
  • Die Schweiz – und ganz speziell der Kanton Zürich – ist und bleibt over-banked. Die Frage der Legitimation staatlicher Wirtschaftstätigkeit in einem saturierten Marks ist zwar politisch nicht populär – aber ordnungspolitisch eine leider von niemandem wahrgenommene Daueraufgabe!
  • Die Geschäftsleitung der Bank, offensichtlich mit Billigung des Bankrates, fordert ihre Finanzmarkt- und Fremdwährungsgeschäfte tätigenden Kunden auf, eine Zustimmungserklärung in Form eines neuen Formulars „Offenlegung von Kundendaten im Zusammenhang mit Finanzmarkt- und Fremdwährungsgeschäften „ zu unterzeichnen. Mit Unterzeichnung dieses Formulars werden das in unserem Lande geltende Bankgeheimnis und der geltende Datenschutz wegbedungen und die Offenlegung der Kunden-Daten und Informationen zu den Kunden- und Geschäftsbeziehungen an ausländische Stellen legitimiert. Ein wohl einmaliger Vorgang in unserem Lande!
  • Der Stand des Steuerstreits mit den USA ist unbekannt.

 

Geschätzte Damen und Herren Kantonsräte und Verantwortliche für unsere Parlamentsbank:

Der Leistungsauftrag für die Zürcher Staatsbank wird – zumindest zu Teilen – nicht eingehalten! Eine Aufsplittung der ZKB und der Verkauf aktiver Vermögenswerte, zwecks Entschlackung und Neuordnung der Geschäftsfelder ist dringen.

Die Rückbesinnung auf eine ihrem Leistungsauftrag verpflichtete Institution muss endlich an die Hand genommen werden!

Die im Antrag der AWU, KR Nr. 73a/2017 auf Seite 12 (ab dem 3. Paragraphen beginnend mit den Worten „Um im Finanzsektor des Kantons den gewünschten Platz einzunehmen…“ – man könnte „Umsatzbolzen“ nicht viel treffender umschreiben…) und eingangs auf Seite 13 gemachten Feststellungen, widersprechen – zumindest teilweise – eindeutig dem Auftrag der Bank.

Ich wiederhole meine letztjährigen Feststellung: die systemrelevante Universalbank ZKB ist für dieses Parlament und unseren Kanton viele Schuhnummern zu gross!

Es stellen sich fundamentale Fragen zur Strategievorgabe, deren regelmässigen Überprüfung, zur Aufsicht über die Bank und somit ultimo ratio zur Aufsichtsführung dieses Rates.

Doch ohne Wille und vorallem Druck kein Weg, nicht wahr sehr geehrte Damen und Herren.

Bestrebungen seitens dieses Rates fehlen gänzlich, den Bankrat der systemrelevanten Parlamentsbank ZKB (endlich) zu professionalisieren. Der Bankrat ist immer noch das Spielfeld für parteipolitische Pfründen-Verteiler. Ein wirksames Gegengewicht zur übermächtigen Geschäftsleitung fehlt.

Und vor dem Hintergrund, dass Gemeinden, Kanton und mit der Bank verbundene Individuen derzeit massiv profitieren ist davon auszugehen, dass sich bis zur nächsten Krise gar nichts tut. Umso schmerzhafter werden dann wohl die Erfahrungen sein, welche gemacht werden müssen.

Aus vorerwähnten Gründen und der Erkenntnis folgend, dass die ZKB ein in dieser Geschäftsform und Grösse ein nicht zu tragendes Klumpenrisiko für unseren Kanton darstellt, sowie „Teile der Geschäftsaktivitäten nicht oder nur teilweise dem gesetzlichen Auftrag entsprechen“, lehne ich – in Abweichung zur grossen Mehrheit dieses Rates und zu meiner Fraktion – den Geschäftsbericht der ZKB 2016 ab.