Pensionierungsalter und Bel-Etage-Lösungen bei der ZKB
KR-Nr. 235/2014
Bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) geht Mitte 2015 ein knapp sechzig Jahre alt werdendes Mitglied der Geschäftsleitung in die (Früh-) Pension. Schon am 1. Oktober 2014, 9 Monate vor dem offiziellen Pensionierungsdatum, gibt besagter Generaldirektor seinen Zuständig-keitsbereich an den Nachfolger ab und betreut während der verbleibenden 9 Monate bei der Bank nur noch die ihm durch seine Tätigkeit bei der ZKB zugefallenen Verwaltungsratsman-date. Aufgrund dieser eleganten Lösung scheinen dem im nächsten Jahr in den Ruhestand versetzten Geschäftsleitungsmitglied keine Rentenkürzungen zu erfahren.