Anfrage betreffend automatische Übertragung von ZKB Hypotheken ins Ausland
Gemäss dem neuen Reglement «Kundeninformation Übertragungsvereinbarung», datiert Mai 2014, der Zürcher Kantonalbank (ZKB), sollen Hypothekarnehmer (-kunden) der ZKB wie folgt verpflichtet werden (Auszug aus dem Reglement): «Ebenso stimmt der Kunde darin einer allfälligen Weiterübertragung durch den Dritten an einen neuen Inhaber im In- oder Ausland, namentlich zur Delegation von Aufgaben oder im Verwertungsfall zu.»
Weiterlesen »