«Zürcher Regiebetriebe: mit der Milchkuh zur Schlachtbank?»

Zürcher Regiebetriebe: mit der Milchkuh zur Schlachtbank?

Ein begründeter latenter Vertrauensverlust der Bürger in Politik und (Finanz-) Wirtschaft ist auch im Kanton Zürich virulent. Umso wichtiger ist eine grundsolide und umsichtige Führung der kantonalzürcherischen Regiebetriebe, allen voran der Zürcher Kantonalbank (ZKB), der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) sowie der AXPO (an welcher der Kanton Zürich eine massgebliche Beteiligung hält). Von risikoreichen Investitionen und Abendteuer im Ausland ist abzusehen.

Leider zielt die Strategie der diese Betriebe leitenden- und den Bürgern und Steuerzahlern dienenden Angestellten und Verwaltungsräte derzeit genau in die entgegengesetzte Richtung.

Dass eine solche Strategie eher früher als später zu negativen Geschäftsergebnissen und massiven Kapitalverlusten führen dürfte, für welche die Steuerzahler geradestehen, ist voraussehbar.

In der Schweiz haben in der Vergangenheit – wenn überhaupt – nur wenige Staatsbetriebe innerhalb eines staatlich regulierten und geschützten Umfeldes (Energie und Transport) über einen längeren Zeitraum mehr oder weniger nachhaltig gewirtschaftet. Im Ausland dagegen haben fast alle früher oder später Schiffbruch erlitten. Analogien finden sich bei den Schweizerischen Grossbanken und ihren Auslandabenteuern in den Vereinigten Staaten und im internationalen Investment-Banking.

ZKB: «Schuster, bleib bei deinen Leisten»

Die im Besitz des Kantons Zürich (100 % Staatsgarantie) befindliche und sich als Universalbank positionierende ZKB hat heute eine Grösse erreicht (2011: Bilanzsumme 134 Milliarden Franken; Ausleihungen 74 Milliarden, Hypothekarforderungen 65 Milliarden; 5000 Mitarbeiter, 102 Geschäftsstellen), welche die geltenden Kontrollmechanismen des Zürcher Kantonsrates strapaziert und für Kanton und Steuerzahler, insbesondere durch das Investment-Banking und das überproportionale Hypothekargeschäft, ein grosses Klumpenrisiko darstellt. Geht eine Staatsbank (mit stolzem AAA-Rating) eines überaus vermögenden Kleinstaates, respektive des grössten Kantons und Wirtschaftsmotors dieses Staates, im Ausland Engagements ein, so werden Staat und Bank(en) unweigerlich erpressbar. In einem Umfeld, in welchem zurzeit mehrere europäische Staaten, innerhalb deren Hoheitsgebiet unsere Staatsbank tätig ist oder war, einer andauernden und gravierenden Wirtschaftskrise ausgesetzt sind, werden diese Staaten mit allen Mitteln versuchen, die eigenen Staatskassen aufzudotieren und den eigenen Finanzplatz und dessen Arbeitsplätze zu verteidigen. Dies hat die ZKB derzeit auch aufgrund in der Vergangenheit getätigter unerlaubter akquisitorischer Handlungen in den Vereinigten Staaten von Amerika zu gewärtigen. Eine Busse und Kosten in zwei- oder sogar dreistelligem Millionenbetrag erscheinen unausweichlich. Spätestens anlässlich der Rechnungslegung 2012 muss die Leitung der Bank Farbe bekennen und die entsprechenden Rückstellungen offenlegen. Sie muss dann auch explizit darlegen, ob noch weitere «Überraschungen» mit Bezug auf nicht autori- sierte Handlungen im In- oder Ausland zu erwarten sind. Weitere (erpresserische) Forderungen aus dem EU-Raum und von Seiten multinationaler Organisationen sind nicht auszuschliessen. Nachdem die ZKB im vergangene Jahr mutmasslich eine grosse Menge von Kundendaten an die USA geliefert hat, was einem Verstoss gegen das in unserem Lande geltende Bankgeheimnis gleichkäme, sind zusätzlich langwierige und kostspielige Rechtshändel nicht auszuschliessen. Das Engagement in Österreich (Zürcher Kantonalbank Österreich, vormals Privatinvest Bank AG/PIAG, Salzburg und Wien) ist vor dem Hintergrund des veränderten Privatkundengeschäftes und der fehlenden Kompetenz im österreichischen und europäischen Firmenkundengeschäft als fragwürdig zu qualifizieren, auch im Wissen, dass in Österreich keine schweizerische Bank (auch nicht die Grossbanken) in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum hinweg profitabel gearbeitet hat. Nicht wenige Zürcher Gemeinden haben sich in den vergangenen Jahren auf die regelmässig eintreffenden jährlichen Zahlungen der ZKB verlassen, und diese Zahlungen stellten in vielen Gemeindebudgets einen integrierten Bestandteil dar. Für das Geschäftsjahr 2011 hat die ZKB insgesamt 377 Millionen Franken an Gemeinden und Kanton ausgeschüttet. Wird die Staatsbank diese Zahlungen auch in den nächsten Jahren problemlos leisten können oder gebieten exogene Faktoren in absehbarer Zukunft deren Einstellung? Und kommt es aufgrund solcher Faktoren, wie aktuell vom Bankrat dem Kantonsrat beantragt, oder in Zukunft aufgrund eines Worst-Case- Szenarios, bei der ZKB zu einem Kapitaleinschussbedarf, muss Frage aufgeworfen werden, ob die jahrelang «gefütterten» Gemeinden nicht auch in die (Einschuss-) Pflicht genommen werden oder ob Kanton und Steuerzahler alleine für die Erhöhung des Dotationskapitals gerade stehen müssen.

EKZ: Transparenz und Abkehr von Abenteuern

Mit der Aufgabe der Eltop-Läden – nach einem noch in den Vorjahren durchgeführten, teuren Umbauprogramm – hat dieses Staatsunternehmen im letzten Geschäftsjahr einen grösseren, einstelligen Millionenbetrag in den Sand gesetzt. Auch dieser Regiebetrieb investiert im Ausland. Neben der Mehrheitsbeteiligung an einem Windpark in Frankreich (Ternois Sud), einer Minderheitsbeteiligung an einem solarthermischen Kraftwerk in Spanien (Puerto Errado 2), verfolgt die EKZ, via die Beteiligungsgesellschaft Terravent AG, im Verbund mit vier weiteren schweizerischen Energieversorgern, weitere Investitionen im Ausland. Über die Kooperation HelveticWind sind weitere Interessen gebündelt. Die Auslandengagements der EKZ werden über eine schweizerische Beteiligungsgesellschaft und 100 %ige Tochtergesellschaft, die EKZ Renewables AG, gesteuert. Wie der Name es schon sagt, handelt es sich hier vor allem um ideologisch bedingte Investitionen, welche nicht (nur) betriebswirtschaftlichen Grundsätzen der Investitionspolitik unterworfen werden. Die rund 400 Millionen Franken, welche die EKZ gemäss ihrer Strategie in den nächsten Jahren in erneuerbare Energien investieren wollen, sind auch deshalb zu hinterfragen.

Der kürzlich von der EKZ Renewables AG übernommene Windpark Neu Kosenow II im deutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Zusammenhang genauer unter die Lupe zu nehmen. Es ist vor dem Hintergrund des von der Politik verordneten Ausstieges aus der Kernenergie nicht nachvollziehbar, wieso in unserem nördlichen Nachbarland kein öffentlichrechtliches oder privates Unternehmen diesen Windpark gekauft hat, verspräche die Investition ein gutes Geschäft zu werden. Das über den Kaufpreis mit den Verkäufern vereinbarte «Stillschweigen» macht das Ganze noch etwas obskurer.

AXPO: abgeklärte Strategie oder unvermeidliche Abschreiber?

Der Kanton Zürich und die EKZ halten gemeinsam 36,752 Prozent an der Axpo Holding AG, welche wiederum, via Axpo Trading, 21,4 Prozent am in Italien aktiv investierenden bündnerischen Stromversorger Repower hält. Der Kanton Zürich ist im Axpo-Verwaltungsrat durch zwei Regierungsräte (Bau- und Justizdirektoren) vertreten.

Mit der Umfirmierung der EGL in die Axpo Handel & Vertrieb im Oktober 2012 wurde auch der substanzielle und nicht risikolose Derivatehandel der EGL übernommen und das Derivate- und Handels-Geschäft personell redimensioniert und strukturell neu aufgebaut. Die Unternehmens-Kommunikation über die eingegangenen Kontrakt-Volumina und Risiken muss als dürftig bezeichnet werden und lässt Fragen zu Risiko und Abschreibungsbedarf offen.

Mit ihrer Anfrage KR 319/2012 «Steuergelder für die ehrenwerte Ge- sellschaft und eine CO2-Schleuder» stellen der Verfasser dieses Aufsatzes und Frau KR Gabi Petri (Grüne) die geplante Investition von rund 1,5 Mil- liarden Franken der Repower, und somit auch indirekt der Axpo, an einem Kohlekraftwerk in Kalabrien in Frage. Eine Antwort des Regierungsrates steht noch aus. In diesem Zusammenhang ist zu vermerken, dass die Axpo mit Rechnung 2012 rund 65 Millionen Franken auf der aus dem italienischen EGL-Investitionsportefeuille zur Axpo transferierten Beteiligung an einem Gas-Kombikraftwerk in Ferrara/Italien abgeschrieben hat. Begründung: «Überkapazitäten»! Es ist zu hoffen, dass sich die Italien-Aktivitäten der Axpo und der ehemaligen EGL nicht auch – wie im Falle weiterer schweizerischer Unternehmen (Beispiel Swisscom und Milliardenabschreiber 2011 an deren Tochter Fastweb s.p.a) – zu einer Büchse der Pandora entwickeln. Unverständlich ist in diesem Zusammenhang auch die offensichtliche Sorg- und Tatenlosigkeit der Axpo- Verantwortlichen betreffend des durch Repower (21,4 % Axpo-Beteiligung) geplanten Kraftwerkbaus in Süditalien und mit Bezug auf die weiteren Auslandinvestitionen dieser Gruppe zu titulieren.

Das Filetstück der Expansions-Pläne und künftigen Auslandinvestitionen der Axpo betrifft deren Erdgasgeschäft und die mit zwei Partnerfirmen (Statoil und Eon) geplante Pipeline (Trans- Adriatic Pipeline, TAP), welche Gasfelder in Aserbeidschan mit Europa verbinden sollen.

Das Konsortium firmiert gleichnamig mit Sitz in Baar. Die Pipeline soll von Shah Deniz, ein paar Hundert Kilometer südlich von Baku, in Aserbaidschan, quer durch den so friedlichen Kaukasus, die Türkei, Bulgarien und Albanien, durch das Mittelmeer (Strasse von Otranto) nach Italien führen. Am Projekt ist die Axpo mit 42,5 Prozent beteiligt. Sie will dieses Engagement bei erfolgreichem Zuschlag aber auf eine gemäss CEO Heinz Karrer «überblickbare Beteiligung» reduzieren. Erhalten Axpo, Statoil und Eon den Zuschlag, so darf – zumindest kurzfristig – Bingo jubiliert werden. Kommt das Konkurrenzkonsortium Nabucco (mit österreichischen-, ungarischen-, rumänischen- und bulgarischen Konsorten) zum Zug, so ist ein Abschreiber in einem hohen zweisteigen Millionenbetrag (CEO Karrer) zu gewärtigen.

Fazit

Alle drei zürcherischen Regieunternehmen sind in den vergangenen Jahren grosse und teilweise unnötige oder unsinnige Risiken eingegangen. Die Aufsichtsorgane sind gefordert: die verfolgen Strategien mit hohen Risiken sind zu hinterfragen.

Was die ZKB, die zur Zeit heikelste Risikoposition im Beteiligungs-Portefeuille des Kantons betrifft, sind die Aufsichtsorgane und allen voran der Zürcher Kantonsrat, via seine beiden Aufsichts-Kommissionen AWU (Aufsichts-Kommission über die wirtschaftlichen Unternehmungen des Kantons Zürich) und die FIKO (Finanzkommission des Zürcher Kantonsrates), in der Pflicht.

Ob die Einsetzung einer PUK (Parlamentarischen Untersuchungskommission) ZKB nötig wird, müssen diese beiden Kommissionen und ihre Mitglieder in den nächsten Wochen und Monaten ergründen. Nicht minder dringlich ist eine rigide Risikoanalyse der (neuen) Tochterfirmen aller Regiebetriebe, ob in den Unternehmens- rechnungen konsolidiert oder nicht spielt keine Rolle.

Die Debatte über die Formierung einer speziellen kantonsrätlichen Kommission, welche sich ausschliesslich mit der Risikoanalyse und daraus folgernd mit der (nötigen) Neudefinition der Aussichtsfunktionen und der Neuformulierung des Auftrages an die verschiedenen Aufsichtsorgane beschäftigt, muss geführt werden! Dabei darf auch eine (Teil-) Privatisierung und die Abschaffung der gemäss Ansicht des Schreibenden nicht mehr zeitgemässen Staatsgarantie der ZKB kein Tabuthema mehr bleiben.

Abstimmung vom 3. März 2013: Nein zum Frisieren der Kantonsfinanzen

Der Kantonalvorstand der SVP hat an seiner Sitzung vom Dienstag einstimmig die Nein-Parole zur Verwendung der Einmaleinlage gefasst. Weiter wurden auf eidgenössischer Ebene u. a. die Nein-Parolen zum Familienartikel sowie zur Revision des Raumplanungsgesetzes empfohlen. Die Parolen zur Minder- Initiative sowie zur den Hauswirtschaftskursen an Mittelschulen auf kantonaler Ebene wird die ordentliche Delegiertenversammlung vom 15. Januar 2013 in Altrüti (Gossau) fällen.

ZB. Die SVP des Kantons Zürich empfiehlt einstimmig die Nein-Parole zur Verbuchung der Einmaleinlage. Von der Einmaleinlage von 2 Mia. Franken für die Sanierung der Beam- tenversicherungskasse (BVK) will die Kantonsregierung einen Anteil von 1,6 Mia. Franken von der Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrechnung ausnehmen.

Die SVP stellt sich dezidiert gegen Tricksereien und das Frisieren der Kantonsfinanzen. Die Kantonsverfassung verpflichtet die Behörden zum mittelfristigen Ausgleich (Art. 123 Abs. 1 KV). Es war nie Absicht des Verfassungsgebers, ausserordentliche Beträge von dieser Pflicht auszunehmen. Der Vorschlag ist unseriös.

Nein sagt der Kantonalvorstand einstimmig zum Eidgenössischen Familienartikel. Beim vorliegenden Bundesbeschluss geht es um einen massiven Ausbau des Sozialstaats. Aus dem neuen Verfassungsartikel können derart viele Ansprüche abgeleitet werden, dass die finanziellen Folgen ungeahnten Ausmasses sind.

Mit 39:4 Stimmen lehnt die SVP die Änderung des Raumplanungsgesetzes ab. Damit würden die verfassungsmässigen Eigentumsrechte massiv eingeschränkt. Diese bodenrechtlich fragwürdigen und eigentums- feindlichen Zwangsmassnahmen würden zu einer weiteren Verknappung von Bauland führen und damit die Immobilienpreise und auch das Wohnen verteuern.

Auf kantonaler Ebene begrüsst die SVP das Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule und lehnt den Gegenvorschlag ab.

Ebenfalls die Ja-Parole wird für die Steuergesetzänderung für die Steuersätze der Grundstückgewinnsteuer empfohlen.

Gegen einen weiteren Expansionskurs der ZKB

Die SVP des Kantons Zürich fordert von der Zürcher Kantonalbank, dass sie sich auf den einheimischen Wirtschaftsraum beschränkt und sich in keine Auslandabenteuer stürzt. Die von der ZKB heute vorgeschlagene Erhöhung des Dotationskapitals um 2 Milliarden Franken werden die SVP und die Kantonsratsfraktion genau prüfen.

Die Zürcher Kantonalbank ist eine Bank für den Kanton Zürich und keine ausländische. Die SVP hatte deshalb bereits Ende Dezember 2012 in einer Mitteilung gefordert, dass sich die ZKB von der 2010 erworbenen österreichischen Privatinvest Bank AG (PIAG) zurückzuziehen hat. Die ZKB-Tochter geriet mehrmals in die Schlagzeilen wegen Geldwäscherei und verspielter Kundengelder. Geht eine Staatsbank (mit stolzem AAA-Rating) des grössten Kantons und Wirtschaftsmotors dieses Landes im Ausland Engagements ein, so werden Staat und Bank unweigerlich erpressbar.

Die ZKB hat sich auf Ihren Kernauftrag zu beschränken. Sie muss nicht alle Trends und Machenschaften mitmachen oder nachahmen. Eine Beschränkung auf das Wesentliche ist geboten. Die Bank hat den öffentlichen Auftrag, mit einer auf Kontinuität ausgerichteten Geschäftspolitik eine verlässliche Partnerin für die Zürcher Bevölkerung, das Gewerbe und ihre Kunden zu sein. Die SVP sieht darin keineswegs ein «Klumpenrisiko» – sondern eine Fokussierung auf das Wesentliche.

Die satte Erhöhung des Dotationskapitals um 2 Milliarden Franken kommt für die SVP im jetzigen Moment nicht in Frage. Insbesondere solange die Klage der USA nicht vom Tisch ist. Die SVP wird die von der ZKB heute bekannt gegebenen Forderungen und Expansionsabsichten in allen Einzelheiten genau und kritisch prüfen.

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