ZKB: Die „kleinen“ Mitarbeiter werden gepiesackt – die „Grossen“ offensichtlich nicht zur Rechenschaft gezogen!

(Kantonsratssitzung vom 14.5.2018, Votum zum Geschäftsbericht der ZKB 2017)

 

Die Bilanzsumme unserer systemrelevanten Kantonalbank – der  4. grössten Bank im Land – ist im Geschäftsjahr 2017 wiederum stark, um 3.7% respektive 5.9 Milliarden gestiegen, sie übersteigt mit 163.8 Milliarden das BIP des gesamten Kantons bei weitem. Die Aktiven entsprechen dem 7.8.fachen der konsolidierten Bilanzsumme des Kantons.

Die Hypothekarforderungen sind weiter auf 79.1 Milliarden Franke angeschwollen – ein Zuwachs von 2.4 % gegenüber Vorjahr. Sie entsprechen dem 3.8 fachen der Bilanzsumme des Kantons. Damit stellt dieses Geschäftsfeld der Bank ein substantielles Klumpenrisiko dar.

Das sogenannte Handelsgeschäft (also die Wertpapierpositionen, Positionen an Beteiligungstitel, Edelmetalle und Rohstoffe etc.) ist gegenüber Vorjahr noch einmal um 5.8 %tiefer ausgewiesen. In welchem Umfang dabei Kursverluste berücksichtigt werden mussten, ist ohne detaillierte Einsicht in die entsprechenden Positionen nicht abschätzbar. Dasselbe gilt für die Bilanzposten Positive und Negative Wiederbeschaffungswerte derivativerer Finanzinstrumente, welche beide massive Veränderungen gegenüber Vorjahr ausweisen und die umfangreichen ausserbilanzmässigen Eventualverpflichtungen, welche ein nicht unbedeutendes Risiko darstellen.

Der Konzerngewinn 2017 von 782 Millionen hat bei weiter steigender Bilanzsumme bei weitem nicht den Konzerngewinn des erfolgreichsten Geschäftsjahres 2013 erreicht.

Die quantitative Entwicklung entspricht nicht dem Leistungsauftrag. Das Hypothekar- und wohl auch das Derivategeschäft sind weit überdimensioniert und müssen aus der Risiko-Perspektive heraus stark zurückgefahren werden.

Erlauben Sie mir, sehr geehrter Herr Bankratspräsident Müller, auf ein weiteres, sehr leidiges Thema Bezug zu nehmen. Vielleicht wollen sie kurz dazu Stellung nehmen?

Es betrifft den Steuerstreit mit den USA und im Besonderen die Offenlegung von Namen von Ex-Angestellten und Pensionierten der ZKB durch die Bank respektive ihre Rechtsabteilung sowie die generelle Aufarbeitung des leidigen Themas.

Es ist wohl fast allen hier im Saal bewusst, die amerikanische Steuerbehörde darf eben „nicht den Lead haben“ – obwohl dies AWU Präsident, Richter Bloch anlässlich seines letztjährigen Votums (Protokoll, Seite 6718) so darlegte!

Die Herausgabe der Namen von Ex-Bankangestellten ist überhaupt nicht gerechtfertigt. Und so sehen es ja zum guten Glück auch die Schweizer Gerichte, nicht wahr Herr Müller!

Dass die ZKB im letzten Geschäftsjahr eine grosse Anzahl Namen von Ex-Angestellten in die USA liefern wollte, ist nicht nur unbegreiflich, sondern inakzeptabel und unverständlich. Die Begründung der Bank, dies sei – ich zitiere „aufgrund überwiegender öffentlicher Interessen gerechtfertigt“ ist verwerflich. Dass weitere Begründung in den Schreiben an die Ex-Angestellten beinhaltet noch salbungsvollere Phrasen, ich zitiere: „Die Zürcher Kantonalbank gehört zu den fünf grössten Banken der Schweiz und ist die grösste Kantonalbank. Als systemrelevante Universalbank ist die Zürcher Kantonalbank sowohl für die regionale wie auch die nationale Wirtschaft von ausserordentlicher Bedeutung. Die Kooperation der Zürcher Kantonalbank mit den US-Behörden liegt daher nicht nur im Interesse des Kantons Zürich und seiner Steuerzahler, sondern auch im Interesse der gesamten Schweiz“. Ende Zitat.

Ich gehe davon aus, dass das Bankratspräsidium erst nachträglich von dieser Aktion informiert wurde. Hat das Präsidium die nötigen Schritte eingeleitet, dass die Verantwortlichen auf Geschäftsleitungsebene nie mehr eine solche Aktion in die Wege leiten, Herr Müller?

Und wie steht es eigentlich mit der Aufarbeitung der gesamten US-Affaire? Arbeitet das oder arbeiten die  in den Jahren 2008 und 2009 verantwortlichen Geschäftsleitungsmitglieder für das Private Banking und das unlautere Geschäft mit US-Kunden  immer noch für Bank, während Mitarbeiter auf tiefener Ebene die Bank verlassen haben oder verlassen mussten?

Welche internen Aufarbeitungsschritte hat der Bankrat unternommen? Werden und sind Regressansprüche gegen die Verantwortlichen gestellt – dies insbesondere vor dem Hintergrund von wohl immer noch üppig fliessenden Bonuszahlungen von weiter bei der Bank beschäftigten hohen Kaderemitarbeitern?

Ich bin gespannt auf Ihre klärenden Antworten auf diese Fragen, sehr geehrter Herr Müller!