ZH Medienmitteilung: Amtsblatt des Kantons Zürich: Gedruckte Ausgabe erscheint vorläufig weiter

Kanton Zürich
Staatskanzlei

Medienmitteilung

Das Amtsblatt des Kantons Zürich erscheint bis auf weiteres nach wie vor auch als gedruckte Zeitung. Aufgrund einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht kann die auf 1. Januar 2018 geplante Einstellung der Druckausgabe vorläufig nicht in Kraft treten.

Mit Beschluss vom 25. Oktober 2017 hat der Regierungsrat das Publikationsgesetz vom 30. November 2015 auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt und gleichzeitig eine neue Publikationsverordnung erlassen. Mit dem neuen Publikationsrecht ist unter anderem vorgesehen, das Amtsblatt aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung ausschliesslich in elektronischer Form zu veröffentlichen.

Die Neuregelung der Erscheinungsweise des Amtsblattes in § 12 der Publikationsverordnung wurde mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten. Damit kann die Einstellung der gedruckten Ausgabe des Amtsblattes vorläufig nicht in Kraft treten. Bis zur rechtsgültigen Erledigung der Beschwerde wird das Amtsblatt weiterhin auch als gedruckte Zeitung herausgegeben. Die Zeitungsausgabe erscheint wie bisher in der Regel am Freitag. Sie wird den Adressaten, die bis anhin ein bezahltes Abonnement abgeschlossen haben, zum bisherigen Preis von Fr. 60 für ein Halbjahresabonnement zur Erneuerung angeboten.

Die übrigen Bestimmungen des Publikationsgesetzes und der Publikationsverordnung treten wie geplant auf 1. Januar 2018 in Kraft.

Ansprechperson für Medien
heute Mittwoch, 13. Dezember 2017, von 15:30 bis 17 Uhr:
Martin Jurt, Chef Zentrale Dienste, Staatskanzlei, Telefon 043 259 20 20