Phosphor in der Finanzplanung

Die Verfassung des Kantons Zürich schreibt vor, dass Kanton und Gemeinden ihre Haushalte mittelfristig auszugleichen haben. Gemäss Finanzcontrolling-Verordnung (LS 611.2) umfasst die Mittelfristigkeit einen Zeitraum von 8 Jahren. Trotz knapp positivem Budgetentwurf 2016 wird der Mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnungen in den Jahren 2012 bis 2019 nicht erreicht und voraussichtlich um rund 1,8 Milliarden Franken verfehlt. Der Regierungsrat hat deshalb eine Überprüfung der staatlichen Leistungen für das Budgetjahr 2017 und die Planjahre 2018–2019 angeordnet. Dabei werden insbesondere jene Leistungsgruppen unter die Lupe genommen, welche die grössten Kostentreiber sind.

Im März will die Regierung die Ergebnisse ihrer Leistungsüberprüfung prä­ sentieren und dem Kantonsrat die aus Sicht Regierungsrat nötigen Anträge stellen, damit der Mittelfristige Ausgleich wieder erreicht wird. Im Kantonsrat werden dazu ein hartes Ringen und heftige Debatten erwartet. Fünf in den letzten Wochen und Monaten gefällte Beschlüsse des Regierungsrates sind der Sache überhaupt nicht dienlich.

Budgetvorgaben nicht umgesetzt
In Obstruktion zu den Vorgaben des Parlaments zum Budget 2016 hat der Regierungsrat beschlossen, den Entscheid des Kantonsrats, die geplanten individuellen Lohnerhöhungen für das Staatspersonal von 0,6 Prozent der Lohnsumme auf 0,4 Prozent zu reduzieren und die Einmalzulagen gänzlich zu streichen, nicht entsprechend umzusetzen. Wohl hat er die Direktionen angewiesen, die beschlossene Kürzung betragsgemäss auf die Leistungsgruppenbudgets umzulegen, auf die konkrete Umsetzung dieser Kürzungen im Jahre 2016 verzichtet er aber grösstenteils.
Mit Beschluss vom 3. Februar 2016! weist er darauf hin, er habe zum Zeitpunkt des Budgetbeschlusses des Kantonsrats (Dezember 2015) die Lohnerhöhungen und Einmalzulagen für die Mitarbeitenden bereits in vielen Bereichen verfügt und mitgeteilt. Weiter wird argumentiert, eine Rückabwicklung hätte somit Treu und Glauben widersprochen und zu einer empfindlichen Verschlechterung der Motivation der betreffenden Mitarbeitenden geführt.
Noch abstruser liest sich der regierungsrätliche Entscheid, die Beiträge für Vereinsmitgliedschaften, entgegen der Budgetvorgabe des Kantonsrats, nicht auf Stand Rechnung 2012 (Budgetverbesserung CHF 863000) zurückzufahren. Es wird argumentiert, Vereinsmitgliedschaften seien in der Regel erst auf das Folgejahr kündbar…

Die Beratergilde fütternde «Zweckvereine»
Der Verein Metropolitanraum Zürich, Träger der Metropolitankonferenz (Mitglieder: Kantone ZH, ZG, SG, TG, SZ, LU und AG, sowie eine Vielzahl von Städten und Gemeinden) und Empfänger eines sehr grosszügigen Vereinsbeitrags des Kantons Zürich bezuschusst, gemäss Regierungsratsbeschluss vom 25.11.15, im Jahr 2016 drei Kernprojekten in den Handlungsfeldern «Lebensraum» und «Gesellschaft».
Eines davon, das Projekt «Doing Family» hat unter anderem zum Zweck abzuklären, «ob und in welchem Ausmass das Bild der traditionellen Kernfamilie die Ausgestaltung von Unterstützungs- leistungen prägt, aber allenfalls auch behindert?».
Presseberichten zur Gründung eines grenzüberschreitenden Vereins «Regionale Projektschau Limmattal» ist zu entnehmen, dass die Gesamtkosten dieses Vereins für die ersten fünf Jahre auf 2,2 Millionen Franken veranschlagt werden. Der Kanton Zürich wird 900 000 Franken beisteuern (und die beteiligten Gemeinden und Städte zahlen jährlich 50 Rp. pro Einwohner). Ziel dieses Think Tanks ist es, das «regionale Wachstum im Limmattal zu lenken» – ein klassisches Thema für vom Staat finanzierte Lenkungsideologen und Berater.

«Urban Mining» Venture Projekt – keine Staatsaufgabe
Mit Medienmitteilung vom 18. Februar 2015 informiert der Regierungsrat, dass der Kanton Zürich wieder einmal zum Unternehmer mutieren will. Der Betrag von 2 Millionen Franken wird als Anschubfinanzierung von 60 Prozent der geschätzten Kosten der Entwicklungsphase für die kommerzielle Nutzung der Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm an eine vom Kanton Zü­rich und einem spanischen Technologiepartner gegründete Stiftung Zentrum für nachhaltige Abfall- und Ressourcennutzung (ZAR) gewährt.
Im Gegenzug erhalte der Kanton freien Zugang zu den Erkenntnissen der weiteren Entwicklungs- arbeiten und habe Anrecht auf eine Gratislizenz, sollte das Verfahren patentiert werden. Die bevorstehenden Abklärungen würden zeigen, welche Kosten für einen kommerziellen Nutzer entstehen würden. Soviel aus der Medienmitteilung zu einem Forschungs- und Entwicklungs-Projekt, welches der Privatwirtschaft zuzuordnen und nicht Aufgabe des Staates ist.

Fazit
Der Umsetzungsprozess der anstehenden Leistungsüberprüfung im Kanton Zürich wird heftig. Die erwähnten Beispiele belegen es: Im Zürcher Staatshaushalt hat es sehr viel Raum zum Sparen. Leider dient die im Kanton gehandhabte Globalbudgetierung Verwaltung und Exekutive als ideales Verschleierungsinstrument gegen allzu griffige Sparabsichten seitens des Parlaments.
Der Kantonsrat muss seine Budgethoheit wieder zurückerlangen. Das kann nur geschehen, indem das Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG) und das Verwaltungsrechtspflegegesetztes (VRG) mit der Vorschrift ergänzt werden, dass Verträge, auch mit Arbeitnehmenden und zu Vereinsmitgliedschaften, «unter Vorbehalt der Genehmigung des Budgets durch den Kantonsrat» abgeschlossen werden.