Pensionierungsalter und Bel-Etage-Lösungen bei der ZKB

 

 KR-Nr. 235/2014 

Bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) geht Mitte 2015 ein knapp sechzig Jahre alt werdendes Mitglied der Geschäftsleitung in die (Früh-) Pension. Schon am 1. Oktober 2014, 9 Monate vor dem offiziellen Pensionierungsdatum, gibt besagter Generaldirektor seinen Zuständig-keitsbereich an den Nachfolger ab und betreut während der verbleibenden 9 Monate bei der Bank nur noch die ihm durch seine Tätigkeit bei der ZKB zugefallenen Verwaltungsratsman-date. Aufgrund dieser eleganten Lösung scheinen dem im nächsten Jahr in den Ruhestand versetzten Geschäftsleitungsmitglied keine Rentenkürzungen zu erfahren.

Seit 2012 gilt bei der ZKB, respektive ihrer Pensionskasse, das Beitragsprimat. Dennoch ist davon auszugehen, dass anlässlich der Ausfinanzierung des Systemwechsels (Kosten: rund 150 Millionen Franken) die Mitarbeiter der Bank nicht schlechter gestellt wurden und weiter-hin im Alter von 62 Jahren ordentlich pensioniert und mit Leistungen von mindestens 70 % des bisherigen Lohns bedacht werden. Wie nun aus der Presse zu erfahren – aber weder dem Geschäftsbericht noch einer anderen, öffentlich zugänglichen Publikation der Bank zu entnehmen ist – scheint diese Regelung für die Mitglieder der Generaldirektion schon ab 60 Jahren zu gelten.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Geschäftsleitung des Kantonsrats, dem Bankrat der Zürcher Kantonalbank die nachfolgenden Fragen zur Beantwortung weiterzuleiten:

1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen, Reglemente und Verordnungen der Bank und von welchen Bankrats-Beschlüssen ist die (Früh-) Pensionierung von Geschäftsleitungsmit-gliedern geregelt und wie lauten die entsprechenden Paragraphen und Vorgaben?

2. Warum haben Bankrat und Geschäftsleitung der ZKB über die für die Geschäftsleitung der Bank geltenden Sonderleistungen nicht informiert und alle entsprechenden Zahlun-gen und Verpflichtungen im Geschäftsbericht der Bank offen gelegt?

3. Bestehen noch weitere Sonderregelungen und/oder Bel-Etage-Lösungen und Verträge für Bankrats-, Geschäftsleitungs- und Kadermitglieder der ZKB?

4. Mit welchen Kosten ist für Sonderregelungen und/oder Bel-Etage-Lösungen und Verträge bei der ZKB in den nächsten 10 Jahren zu rechnen (anonymisiert pro Person und pro Jahr)?

 

Hans-Peter Amrein 

Heinz Kyburz 

Rolf Robert Zimmermann