Grösste Bedenken zur richterlichen Unabhängigkeit bei der höchsten Verwaltungsgerichtsbarkeit im Kanton Zürich

Persönliche Erklärung von Kantonsrat Hans-Peter Amrein (SVP. Küsnacht) anlässlich der Sitzung des Kantonsrats vom Montag, 25. Februar 2017

Mit einem unter der Geschäftsnummer VB.2016.00628 publizierten (noch nicht rechtskräftigen) Urteil hat die 4. Abteilung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich unter Abteilungspräsident Dr. iur. Iso Schumacher, Grüne Partei und den Beisitzern Dr. iur. Tamara Nüssle, SP, Mitglied Demokratische Juristen sowie dem im Teilamt wirkenden Richter Dr. iur. Marco Donatsch, BDP, und juristischer Vertreter der SEV („Gewerkschaft des Verkehrspersonals“) entschieden, dass der Kanton Zürich die Gewerkschaft VPOD als ständigen Verhandlungspartner anerkennen muss.

Herr Richter Dr. Donatsch ist Partner einer Anwaltskanzlei und vertrat unter anderem die SEV Gewerkschaft des Verkehrspersonals vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Die Konstellation dieses Gerichtskörpers und die vorgenannten Fakten geben mir zu grössten Bedenken Anlass betreffend der richterlichen Unabhängigkeit bei der höchsten Verwaltungsgerichtsbarkeit in unserem Kanton.