Die AXPO und ihre Handelsaktivitäten via die Axpo Trading AG

Küsnacht, 15. Juni 2015

KR-Nr. 160/2015

Die Axpo Holding AG befindet sich 100% in der Hand der Nordostschweizer Kantone, beziehungsweise der Kantonswerke. Der Kanton Zürich ist mit 18.342% beteiligt, die EKZ mit 18.410%. Der Regierungsrat des Kantons Zürich ist im Verwaltungsrat mit zwei seiner Mitglieder vertreten. Die Axpo Trading AG mit Sitz in Dietikon ist eine 100%ige Tochter der Axpo Holding AG. Sie ist in 20 Ländern und in 34 nationalen Energiemärkten prä- sent. Unter anderem werden in Nordeuropa 35 Mitarbeiter, in Zentraleuropa 180, in Italien rund 146 (ohne Asset Division), in Spanien rund 50 und, via ein Joint-Venture in der Türkei, rund 60 Mitarbeiter (ohne Mitarbeiter in der Schweiz) beschäftigt. Es wird mit Elektrizität, Erdgas, Heizöl, Emissions-, Grünen- und Energie-Effizienz-Zertifikaten, Kohle, Frachtraten, Transportkapazitäten sowie Biomasse mit physischer und finanzieller Erfüllung gehandelt. Die Handelsaktivitäten erfolgen entweder börslich oder bilateral (over the counter), sowohl im Kassa-Markt als auch auf Terminbasis und im DerivatenMarkt. Die gesamten Handelsaktivitäten sollen sich zu rund 1/3 aus der Absicherung von offenen Positionen aus Kraftwerken oder aus langfristigen Kaufverträgen sowie zwecks Schliessen von offenen Positionen aus Lieferverträgen, rund 1/3 aus dem Eigenhandel und 1/3 aus der Origination (Dienstleistungen für Grosskunden und Erzeuger, inklusive Übernahme von energiebezogenen Risiken von Grosskunden und Erzeugern sowie Portfolio-Management für Grosskunden) zusammensetzen.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wieso werden Erdgas-, Erdöl-, Kohle- Frachtraten-, Biomasse- und Emissionszertifikate gehandelt? In welchem Umfang gehören dieser Handel und das Nehmen entsprechender Risikopositionen zum engeren Tätigkeitsgebiet eines schweizerischen Stromerzeugers?

2. Kredit- und Gegenparteirisiken: Wie wird den Kredit- und Gegenpartei-Risiken, im Besonderen den Domino-Effekten bei Insolvenz, Rechnung getragen? Gegenparteirisiko: Welche Kunden im In- und Ausland (bitte nach Domizil und Tätigkeit auflisten) fragen solche Dienstleistungen nach?

3. Risiken des Eigenhandels: Warum ist der Eigenhandel, welcher in den meisten Investmentbanken in den letzten Jahren radikal beschränkt wurde, so gross? Wo liegt die Grenze zum Investementbanking? Hat/haben sich der/die Regulatoren in den letzten Jahren zu diesen Risikofaktoren geäussert oder entsprechende Auflagen gemacht und wenn ja, welche?

4. Wie wird den Risiken aus Eigenhandel und «Origination» (v. a. Übernahme energiebezogener Risiken von Grosskunden) Rechnung getragen?

5. Risiken im Bereich «Operational Risk»: Wie werden die Limiten festgelegt und wie und durch wen werden die Handelsprozesse festgelegt und durch wen überwacht?

6. Risiken im Bereich «Market Risks»: Gibt es regelmässig Stress-Tests? Welche Szenarien werden dabei durchgespielt? Wie werden die Risiken berechnet? Wird den Aspekten «Model Risk» und «Fat-Tail-Problematik» Rechnung getragen? 160/2015

7. Ist die verwendete Messzahl des «Value at Risk» auch bei Rohstoff-Instrumenten, die nicht gelagert werden können, wirklich das geeignete Risikomass? Wie wird beim Hedging mittels ähnlicher, aber leicht abweichender Derivate den Basisrisiken Rechnung getragen?

8. Handelslimiten: Wer legt die Handelslimiten fest? Wie werden diese angepasst? Wie werden die Verantwortungen für diese Tätigkeiten festgelegt? Welches sind die Aufsichtsbehörden für die Überwachung dieser Tätigkeiten (bitte um Auflistung)?

9. Wer überwacht das Auslandgeschäft? Wer haftet für eventuelle Risiken?

Hans-Peter Amrein