Axpo – Grossrisikotreiberin des Kantons Zürich

Küsnacht, 29. Juni 2015

KR-Nr. 179/2015

Die Axpo Holding AG gehört zu 100% den Nordschweizer Kantonen. Der Kanton Zürich ist mit 18.342% und die EKZ mit 18.410% beteiligt. Gemäss der Studie «Energy Risk 2015» des Branchenportals Risk.net wird Axpo (u.a. via ihre 100%ige Tochter Axpo Trading AG, Dietikon) als der wichtigste Stromhändler «weltweit» bezeichnet. Im breiteren Energiehandel nimmt die Axpo, neben sieben Banken, einen Rang unter den zehn grössten Energiehändlern der Welt ein. Und Axpo wird gemäss Risk.net als Marktführer im Energiehandel in Osteuropa eingeschätzt. Nun hat die Axpo entschieden, in den USA ins Origination-Geschäft (Investmentbanking des Stromhandels) einzusteigen. Sie bestätigt durch ihren Sprecher (gemäss Schweiz am Sonntag), dass ein Leiter für eine zu gründende operative Einheit gesucht wird. Während die beiden schweizerischen Grossbanken, CS und UBS, dieses Geschäft offenbar nicht mehr aktiv betreiben, steigt ein durch ein paar Kantone kontrolliertes, schweizerisches Unternehmen in einen vom europäischen, physisch getrennten Markt, eben jenen der USA, ein. Das Ganze erinnert stark an Anfänge der verheerenden InvestmentBanking-Strategien, insbesondere der beiden Schweizer Grossbanken, in den USA, welche mit einem finanziellen- und Reputations-Grossschaden endeten. Dazu kommt, dass die Handelsaktivitäten der Axpo und ihrer Töchter in Europa und in der Schweiz fast oder gar nicht reguliert sind, obwohl die Investment-Banking-Aktivitäten der Banken inhaltlich sehr ähnlich sind mit den (geplanten) Tätigkeiten der Axpo.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist sich der Regierungsrat des Kantons Zürich des enormen, für einen auch im Eigentum des Kantons Zürich stehenden Stromerzeuger inadäquaten und nicht quantifizierbaren Risikos bewusst? Ist sie sich dies auch vor dem Hintergrund einer möglichen impliziten Staatsgarantie bewusst?

2. Wie quantifiziert die Regierung den möglichen finanziellen Schaden für die Steuerzahler und das Reputationsrisiko für den Kanton Zürich, die sich aus den Tätigkeiten der Axpo Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften und Beteiligungen ergeben können? Liegen unabhängige Schätzungen dieses Risikos seitens qualifizierter Stellen vor?

3. Ist die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA über diese Tätigkeiten im Bild?

4. Wer verantwortet die Expansion in die USA? Auf welcher ökonomischen und rechtlichen Grundlage?

5. Hat der Kanton Zürich für die Delegierten in den Verwaltungsrat der Axpo Holding AG und anderer Firmen eine Organ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Für welche Risiken und welche Beträge? Wie lautet die Beurteilung der geplanten Geschäftsaktivitäten durch diese Versicherungsgesellschaft(en)?

Hans-Peter Amrein