Anfrage betreffend das Armenhaus an der Eulach und seine Bonität

Diese Anfrage wurde anfangs von der Geschäftsleitung des Kantonsrates Zürich zurückgestellt respektive vorderhand abgelehnt.

Begründung: sie könnte eventuell für die Zürcher Kantonalbank geschäftsschädigend sein.

Am 4. Juli 2014 besann sich die GL eines besseren und überwies die die Anfrage an den Bankrat der Zürcher Kantonalbank (ZKB).

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Küsnacht, 30. Juni 2014

KR-Nr.171 /2014

Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) hat soeben ihren Swiss Rating Guide 2014 / Inhaber-schuldner auf dem Schweizer Kapitalmarkt publiziert. Dem Werk ist zu entnehmen, dass die Stadt Winterthur durch die Finanzanalysten der ZKB neu mit „AA-/stabil“ bewertet wird.

Im Vorjahr bewertete die Bank Winterthur noch mit „AA“. Damit befindet sich die Stadt neugemäss den Analysten der ZKB – auf Ratinghöhe mit den Weltfirmen Novartis und Swiss Re. Dies obwohl Winterthur nur mit Hilfe der Direktion der Justiz und des Innern des Kanton    Zürich und einer durch das Gemeindeamt verordneten, höchst fragwürdigen Aufwertung des Verwaltungsvermögens (Pilotgemeinde HRM2) überhaupt noch über Eigenkapital verfügt, was Winterthur ermöglichte, auf dem Kapitalmarkt Geld zur Sanierung der (vor Sanierung massiv unterdeckten-) städtischen Pensionskasse aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang bitte ich die Geschäftsleitung des Kantonsrats, dem Bankrat der Zürcher Kantonalbank die nachfolgenden Fragen zur Beantwortung weiterzuleiten:

1. Was sind die Gründe, welche die Finanzanalysten der Zürcher Staatsbank veranlasst haben, die Wertpapiere eines maroden Inlandschuldners und Gemeinwesens gleich zu bewerten, wie die Wertpapiere zweier führender schweizerischen Grossunternehmen?

2. Geht die ZKB davon aus, dass marode Kommunen im Kanton Zürich bei Zahlungsunfähigkeit mit finanzieller Unterstützung des Kantons Zürich saniert oder deren Wertpapiere (nachträglich) durch den Kanton garantiert würden?

3. Was rechtfertigt noch ein Rating der Eulachstadt durch die ZKB mit einem „Investment-Grade“?

4. Scheuen die Analysten der Staatsbank bei der Herabstufung der Stadt Winterthur auf ein „Non-Investment Grade“ die entsprechenden Konsequenzen aufgrund der Stellung der ZKB  als „Market-Maker“, als Emittent im organisierten Kapitalmarkt, von Derivaten, Derivate-gebundenen Produkten und als Verwalterin von Vermögen Nichtmündiger, von Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Institutionen etc.?

Hans-Peter Amrein
Rolf Robert Zimmermann