«Anfrage anlässlich Gemeindeversammlung vom 10.10.12 wegen Asylanten-Wohncontainern bei der Station Forch»

Hans-Peter Amrein

Mitglied IG Forch

Im Grossacher 12

8127 Forch/Küsnacht

EINSCHREIBEN An den Gemeinderat von Küsnacht Gemeindehaus am Dorfplatz 8700 Küsnacht

Forch, 24. November 2012

Anfrage zuhanden der Gemeindevorsteherschaft zur Beantwortung anlässlich der Gemeindeversammlung vom Montag, 10. Dezember 2012

Herr Gemeindepräsident – lieber Max, sehr geehrte Frau Gemeinderätin, sehr geehrte Herren Gemeinderäte:

gestützt auf Artikel 51 des Gemeindegesetztes des Kantons Zürich (131.1) stelle ich folgende Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zur Beantwortung anlässlich der Gemeindeversammlung vom Montag, 10. Dezember 2012:

Der Gemeinderat von Küsnacht lehnte, mit Beschluss vom 14. November 2012 (GR-12-109), die von der IG Forch (nicht zu verwechseln mit einer „IG Forch hell“, welche sich für einen Golfplatz im Limberg verwendet) mit rund 588 Unterschriften (davon rund 395 aus der Forch oder dem Küsnachter Berg) eingereichte Petition ab, welche fordert, dass der Gemeinderat sofort mit der weiteren Planung von Wohncontainern für Asylanten auf dem Kinderspielplatz bei der Bahnstation Forch verzichtet, andere Standorte für Asylantenheime prüft sowie endlich mit der betroffenen Bevölkerung kommuniziert. Anlässlich der Übergabe der Petition an den zuständigen Gemeinderat und den Gemeindeschreiber vom 25.10.12 haben die Vertreter der IG alternative Standorte im Detail vorgestellt. Der Gemeinderat hält nun an seinem Plan der Errichtung von Wohncontainern auf dem Kinderspielplatz bei der Station Forch fest und hat die Liegenschaftenkommission beauftragt, die Planungsarbeiten weiter zu führen sowie die Petitionäre unverständlicherweise nochmals eingeladen, alternative Standorte für die Unterbringung von Asylsuchenden vorzuschlagen.

Um dem Gemeinderat von Seiten der Bevölkerung und der IG Forch mit Rat und Tat bei (der Planung) der Unterbringung der vom Kanton zugewiesenen Asylbewerbe, zwecks Erfüllung von Bund und Kanton vorgegebener Aufnahmequote und der Standortauswahl, behilflich sein zu können, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Plant der Gemeinderat von Küsnacht für die Bevölkerung zum Thema Asylanten und deren Beherbergunganalog dem Thema Mobilfunkantennen in der Vergangenheit – einen politischen Themenabend zu veranstalten?2. Warum ist der Gemeinderat der Meinung, dass den Asylanten möglichst dezentral und auf die ganze Gemeinde verteilt Wohnungen zur Verfügung gestellt werden sollen, zumal gemäss Asylstatistik die grosse Mehrheit der Asylgesuche abgelehnt wird und die Kriminalitätsrate und Delinquenz unter den Asylanten in unserem Lande statistisch überdurchschnittlich hoch ist, sowie Bundesrat und Parlament beschlossen haben, die Verfahrensdauer möglichst tief zu halten? Warum will der Gemeinderat den Asylanten idealste Bedingungen zu Einkauf und Verkehrsverbindungen in die Stadt ermöglichen, wie dies der Gemeindeschreiber in einem Interview mit TeleZüri kommuniziert hat?

3. Der Gemeinderat wird gebeten – wenn möglich in tabellarischer Form – unter Angabe der vier ihm am wichtigsten erscheinenden Kriterien (davon ein Kriterium die maximale Anzahl unterzubringende Personen/Unterkunft) sowie mittels Grobkostenschätzung (+/- 30 Prozent) der zu erwartenden (Um-) Baukosten/Unterkunft, die folgenden Standorten zu klassifizieren:

– Leerstehender Gasthof Guldenen (Gemeindegebiet Maur) – Ehemaliger Bauernhof Arenenberg (und wann läuft der Mietvertrag aus?) – Öffentlicher Schutzraum Kaltenstein (bestehende Asylantenunterkunft), Schutzraum

Heslibach und Schutzraum Sonnenrain, Itschnach – Parkplatz Kaltenstein über ZSA Kaltenstein – Klinik St. Raphael – (Ausbau) Bestehende Asylantenunterkunft Hohrüti (Anzahl mögliche zusätzliche

Plätze inklusive Anbau oder Aufstellen von Container?) – Kat.-Nr. 9464 teilweise überbautes Grundstück Schiedhaldenstrasse 74 und 74a – Kat.-Nr. 10731 nicht überbautes Grundstück beim Friedhof Hinterriet – Kat.-Nr. 11423 nicht überbautes Grundstück beim Schulhaus Goldbach – Kat.-Nr. 11807, neben Station Forch (Unterboden; inklusive geplante Lärmschutz!) – Kat.-Nr. 12237, nicht überbautes Grundstück oberhalb Bahnhof Goldbach

– Kat.-Nr. 12270, Seestrasse 31/33/Goldbacherstrasse 1

4. Der Gemeinderat wird gebeten die Frage zu beantworten, warum er in seinem Beschluss GR-11-109 feststellt, unmittelbar angrenzend an Kat. 11807 gebe es keine Wohnhäuser, obwohl unmittelbar gegenüber dem geplanten Wohncontainerstandort (integriert) neben der Station Forch sich ein grösseres Wohnhaus, welches von mehreren Familien mit Kindern bewohnt wird, befindet?

Ich danke Ihnen im voraus für die Beantwortung dieser Fragen anlässlich der kommenden Gemeindeversammlung,

mit besten Grüssen,

Hans-Peter Amrein.

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