Ablehnendes Votum zum Geschäftsbericht 2015 der Zürcher Kantonalbank (ZKB)

– Kantonsratssitzung vom 25.5.2016

Unsere Parlamentsbank ist in der Verfassung verankert und hat gemäss Kantonalbankgesetz, Artikel 2, einen Leistungsauftrag zu erfüllen. Ich zitiere: „Die Bank hat den Zweck, zur Lösung der volkswirtschaftlichen und sozialen Aufgaben im Kanton beizutragen. Sie unterstützt eine umweltverträgliche Entwicklung im Kanton. Sie befriedigt die Anlage- und Finanzierungsbedürfnisse durch eine auf Kontinuität ausgerichtete Geschäftspolitik. Dabei berücksichtigt sie insbesondere die Anliegen der kleinen und mittleren Unternehmen, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Landwirtschaft und er öffentlich rechtlichen Körperschaften. Sie fördert das Wohneigentum und den preisgünstigen Wohnungsbau“.

Die Bilanzsumme unserer systemrelevanten Kantonalbank – der  4. grössten Bank im Land ist im Geschäftsjahr 2015 gegenüber Vorjahr um 5.9% respektive 8.6 auf 154.4 Milliarden angestiegen. Die Aktiven entsprechen etwas mehr als dem 7 1/2-fachen der konsolidierten Bilanzsumme des Kantons.

Die Hypothekarforderungen sind im Geschäftsjahr 2015 auf 73.6 Milliarden Franken  angeschwollen – einem Zuwachs von 3.2 % gegenüber Vorjahr.

Die Hypothekarforderungen entsprechen dem 3 ½ fachen der Bilanzsumme des Kantons. Damit stellt nur schon dieses Geschäftsfeld der Bank ein Klumpenrisiko dar.

Das sogenannte Handelsgeschäft (also die Wertpapierpositionen, Positionen an Beteiligungstitel, Edelmetalle und Rohstoffe etc.) ist gegenüber Vorjahr um 13.5% tiefer ausgewiesen. In welchem Umfang dabei Kursverluste berücksichtigt werden mussten, ist ohne detaillierte Einsicht in die entsprechenden Positionen nicht abschätzbar. Dasselbe gilt für die Bilanzposten Positive und Negative Wiederbeschaffungswerte derivativerer Finanzinstrumente und die umfangreichen ausserbilanzmässigen Eventualverpflichtungen, welche ein nicht unbedeutendes Risiko darstellen.

Das durchschnittliche Wachstum des BIP im Kanton Zürich betrug in den Jahren 2008-2013 rund 0.8 % p.a. – die Bilanzsumme der ZKB ist in diesem Zeitraum im Schnitt jährlich über 5% gewachsen und von 113 Milliarden auf 154 Milliarden Franken angeschwollen. Sie übersteigt damit das BIP des gesamten Kantons bei weitem.

Alle diese Fakten beweisen, dass das Riskio ZKB für den Kanton auch im letzten Jahr noch deutlich zugenommen hat. Dem weiter ungebändigten Wachstum der Staatsbank, welches weit über den Leistungstrag hinaus geht und diesem nicht gerecht wird – muss Einhalt geboten werden. Bankrat und Geschäftsleitung wären gut beraten, nicht weiter der Strategie des „Umsatzwachstums“ zu folgen und sich auf das Kerngeschäft der Bank zu konzentrieren. Eine Aufsplittung des Unternehmens oder der Verkauf von aktiven Vermögenswerten, zwecks Entschlackung, sowie die Neuordnung und Rückbesinnung hin zu einer ihrem Leistungsauftrag verpflichteten Institution muss umgehend an die Hand genommen werden. Es darf keine Hypo-Alpe-Zürichsee Bank geben! Und es muss verunmöglicht werden, dass sich der Kanton Zürich, im worst case szenario, mit zwei Sanierungsfällen, nämlich der Axpo und der ZKB, konfrontiert sehen könnte.

Die beiden Konzerne allein sind mehr als einige Schuh-Nummern zu gross für unseren Kanton und stellten somit auch ein substantielles Klumpenrisiko für Bund und Nationalbank dar, welche bei Eintritt eines Gaus als Last Resort Lenders zum Zuge kämen.

Im Jahre 2009 erwirtschaftete der Bankkonzern mit einer Bilanzsumme von 117 Milliarden einen Gewinn von 751 Mio, im Jahre 2015 mit einer Bilanzsumme von 154 Milliarden und einem Mehrfachen an Derivategeschäften einen Konzerngewinn von 722 Mio – dies nach einer Delle im Vorjahr von 647 Millionen bei einer Bilanzsumme von 145 Milliarden. Im bisher erfolgreichsten Geschäftsjahr 2013 der Bank wurde ein Konzerngewinn von 797 Millionen bei einer Bilanzsumme von 149 Milliarden ausgewiesen.

Erlauben sie mir, sehr geehrter Herr Bankratspräsident, zur Strategie der Bank, zu zwei meines Erachtens fragwürdigen Geschäftsfeldern und zur erwarteten Busse aus den USA ein paar zusätzliche Feststellungen  zu machen und Fragen aufzuwerfen:

– anlässlich der Bilanzpressekonferenz präsentierte der CEO, Herr Martin Scholl, auch die Strategie der Bank. Auf Seite 20 seiner Präsentation ist zu lesen – ich zitiere und weise noch Einmal auf die Tatsache hin, dass die ZKB 3. grösste Universalbank und an der Bilanzsumme gemessen, die 4. grösste Bank in unserem Lande ist:

– „Breit abgestützte Universalbank verankert im stärksten Wirtschaftsraum der Schweiz; Nummer 1 in allen Kundensegmenten“

– „Klare Marktführerin im Finanzierungsgeschäft“

– „Führende Anbieterin im Vermögensverwaltungsgeschäft, Handel und Kapitalmarkt

– Kompetenzzentrum für Drittbanken im Anlagegeschäft“.

Diese schriftlichen Ausführungen beweisen, dass die von Bankrat und Geschäftsleitung verfolgte Strategie der Bank nicht mit Artikel 2 des Kantonalbankgesetzes vereinbar ist.

Aufgrund dieser nicht gesetzeskonformen-, ja gefährlichen Strategie sei einmal mehr  fest gehalten : die systemrelevante Universalbank ZKB ist für dieses Parlament viele Schuhnummern zu gross geworden!

Und damit stellen sich auch ganz grundlegende Fragen zu Aufsicht über „unsere“ Bank und im Besonderen zur Aufsichtsführung dieses Rates.

Weitere Feststellungen und Fragen:

– Weshalb wird weiter an der seit ihrem Erwerb Verluste schreibenden Tochtergesellschaft ZKB Österreich festgehalten? Bis dato hat noch keine in Österreich mit einer Niederlassung oder einer Repräsentanz vertretene Schweizer Bank jemals schwarze Zahlen geschrieben. Die Verlust schreibende, sich praktisch ausschliesslich dem Privatkundengeschäft Widmende Tochter, mit unterdessen fast 90 Mitarbeitern in Österreich, ist nicht Kantonalbank gesetzkonform  – ich sei ein weiteres Mal auf Artikel 2 des Gesetzes verwiesen.

– welche Geschäftsarten fördert die Repräsentanz Sao Paulo, respektive welche Geschäftsbereiche und –einheiten vertritt sie in Brasilien und welche Produkte sollen an die Kunden gebracht werden? Ist die Geschäftstätigkeit der Vertretung Brasilien mit Artikel 2 des Kantonalbankgesetztes vereinbar?

– sind nach Eingang der Busse aus den USA personelle Konsequenzen zu erwarten und wenn nein, warum? Ist aufgearbeitet, wer für die fraglichen Geschäfte zeichnete, war der VR informiert und sind diese Personen noch bei der Bank tätig?

– und ob Herr Munz die US-Amerikaner noch gleich lobt wie im Kantonsrat, sollten wir Kantonsräte von den US-Amerikanern auch an die Kasse gebeten werden?

Aus vorerwähnten Gründen und der Erkenntnis folgend, dass die ZKB ein in dieser Geschäftsform und Grösse ein nicht tragendes Klumpenrisiko für unseren Kanton darstellt, sowie „Teile der Geschäftsaktivitäten nicht oder nur teilweise dem gesetzlichen Auftrag entsprechen“, lehne ich – in Abweichung zur grossen Mehrheit dieses Rates und zu meiner Fraktion – den Geschäftsbericht 2015 der ZKB ab.